Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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ch-  und  Verordnungs-Blatl

für  das

Königreich  Bayern.

„  4.

München,  den  19.  Jannar  1876.

 

Inhalt:
onislich  Allerhöchste  Verordnung  vom  15.  Jannar  1876,  die  Gebührentaxe  der  Eichansta'ten  für  Maaß
und  Gewicht  betr.  —  Bekanntmachung  vom  14.  Januar  1876,  die  Postordnung  zum  Gesetze  liber  das

Poßtwesen  des  Deutschen  Neiches  vom  28.  October  1871  betr.  —  Ordens-  Verleihungen.  —  Prädicats-Berleihung.

Königlich  Allerhöchste  Verordnung,  die  „Sebührentane  der  Eichanstalten  für  Maaß  und
Gewicht

Cndwig  ll.

von  Gottes  Gnaden  König  von  Bayern,  Pfalzgraf  bei  Rhein,
Herzog  von  Bayern,  Franken  und  in  Schwaben  ete.  ete.

Wir  haben  aus  Anlaß  der  Einführung  der  Reichswährung  die  Gebührentare  der  Eich-Anstalten
  für  Maaß  und  Gewicht,  wie  solche  durch  Unsere  Allerhöchste  Verordnung  vom
7.  Februar  1872,  ferner  durch  g.  3  Unserer  Verordnung  vom  2  Mai  1872  —  die  Eichung
und  Stempelung  der  Präcisionsmaaße,  dann  die  Gebührentaxe  für  die  Goldmünzgewichte  und

die  Meßaapparate  für  Flässigkeiten  betreffend  —  festgestellt  ist,  einer  Revision  unterziehen  lassen.
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