Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

.M. 43. 635 
hiedurch veranlaßten Mehrbedarf bei den betreffenden Positionen geeigneten Orts in das 
Kreisbudget einstellen lassen. 
3. Wir genehmigen die vom Landrathe beschlossene Erhöhung des Natural-Verpflegungs- 
aversums der Schulgehilfen um weitere 10 fl. und die Einstellung des hiernach erforderlichen 
Mehrbedarfs in das Kreisbudget. 
A. Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landraths die Position sub Cap. 3 S. 1 
Tit. 7 lit. a von 860 auf 1720 X zu dem Zwecke erhöht werde, um armen Schülern 
die Anschaffung des Leitfadens für populäre Gesetzeskunde möglichst zu erleichtern. 
5. Nachdem der im Budget der XII. Finanzperiode bewilligte Staatsfondszuschuß 
von 42,860 JmA zu Schulhausbauten in Niederbayern auch durch das Budget der Xlll. Fi- 
nanzperiode zur Verfügung gestellt worden ist, haben Wir diese Summe sub Cap. 3 §. 1 
Titl. 7 lit. o und d der Kreis-Ausgaben einsetzen und um den gleichen Betrag die Kreis- 
Einnahmen erhöhen lassen. 
Zugleich ertheilen Wir den Beschlüssen des Landrathes über die Art und Weise der 
Verwendung der nunmehr sich auf 85,720 (X entziffernden Position für Schulhausbauten 
Unsere Genehmigung. 
6. Wir finden Uns bewogen, dem Antrage des Landraths entsprechend, dem der- 
maligen Kreisschulinspector für Niederbayern, Albert Findel, für seine Person gegenüber der 
Kreisgemeinde von Niederbayern vom 1. Jänner 1876 an in Bezug auf Stellung, Gehalt, 
Pension und Sustentationsbezüge dieselben Rechte allergnädigst zu bewilligen, welche den 
Staatsdienern durch die Dienstespragmatik vom 1. Januar 1805 und die Beilage IX zur 
Verfassungsurkunde eingeräumt sind. 
7. Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung des Zuschusses zu Taubstummen-Anstalten 
von 3860 auf 4050 „TX ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
8. Dem vom Landrathe gefaßten Beschlusse auf Errichtung einer Lehrerinnenbildungs- 
anstalt zu Straubing als provisorische Kreis-Anstalt haben Wir bereits unter'm 16. Februar 
lI. Is. Unsere Allerhöchste Genehmigung ertheilt. 
Indem Wir auf die hiernach ergangene Entschließung Unseres Staatsministeriums 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 19. Februar l. Is. Nr. 2043 hin- 
weisen, drücken Wir dem Landrathe für die durch den erwähnten Beschluß bekundete ein- 
sichtsvolle und opferwillige Fürsorge für die Hebung der weiblichen Bildung und die Förderung 
der Schulinteressen des Kreises Unsere volle Anerkennung aus. 
102“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.