Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Nachdem Wir von der gedachten Familienfideicommiß= Errichtungsurkunde Kenntniß 
genommen, und eine sorgfältige Prüfung, ob die Bestimmungen dieser letzteren mit dem 
Königlichen Familienstatute vom 5. August 1819 und der Verfassung des Königreiches verein- 
barlich seien, zu keinerlei deßfallsiger Beanstandung Anlaß gegeben: so wollen Wir andurch 
der am siebzehnten März laufenden Jahres förmlich errichteten Familienfideicommiß- 
Urkunde Unsere Allerhöchste Bestätigung, sowie zugleich die Bewilligung ertheilt haben, daß 
diese Urkunde im Gesetz= und Verordnungsblatte des Königreichs veröffentlicht werde. 
So geschehen zu Schloß Berg, den 26. im Monate August im Jahre Eintausend acht- 
hundert siebzig und sechs. 
Ludwig. 
Dr. von Fäustle. Dr. von Darenberger, Siaaterach. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath Dr. v. Prestele.
	        
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