Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Wir befehlen Unseren Kreisregierungen, alle aus ihrem Kreise berufenen Abgeord- 
neten für die zweite Kammer sogleich unter abschriftlicher Mittheilung dieser öffentlichen 
Ausschreibung aufzufordern, sich rechtzeitig in Unserer Haupt= und Residenzstadt einzufinden. 
Schloß Berg, den 3. Juli 1879. 
Ludwig. 
v. Pfretzschner. Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Maillinger. v. Niedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
  
  
FStaatedienstes-Nachrichten. die Ministerialsecretäre Mar von 
— Gietl und Dr. Carl Rumpler zu 
Seine Majestät der König haben Legationsräthen, 
Sich allergnädigst bewogen gefunden: sämmtliche im Staatsministerium des k. Hauses 
unter dem 18. Juni lfd. Is. und des Aeußern zu befördern; ferner 
den Geheimen Legationsrath zweiter unter dem 19. Juni lfd. Is. 
Classe, Dr. Carl von Mayer, zum den k. Geschäftsträger bei der fran= 
Ministerialrathe. zösischen und der k. belgischen Regierung, 
den Legationsrath Krafft Freiherrn Legationsrath Johann Reither, zum 
von Crailsheim zum Geheimen Le- Geheimen Legationsrathe zweiter Classe 
gationsrathe zweiter Classe, und