Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

  
Geseh= und Verarhunngs-#güct 
für das 
Königreich Bayern. 
M 18. 
München, den 14. April 1881. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 5. April 1881, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähi- 
gung für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
  
  
  
  
  
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. 
Staatsministerium des Innnern und Rriegsministerium. 
Unter Bezug auf §. 90, 3 der Ersatz-Ordnung (Wehr-Ordnung für das Königreich 
Bayern vom 21. November 1875, Theil 1) folgen nachstehend im Abdrucke zwei Aus- 
schreiben des Reichskanzlers vom 23. März 1881 und ein weiteres vom 24. März 1881, 
welche im Centralblatte für das Deutsche Reich Seite 101, 116 und 117 enthalten sind. 
München, den b. April 1881. 
v. Pfenufer. v. Maillinger. 
Der General--Secretär. 
An dessen Statt: 
Ministerialrath v. Kopp. 
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