Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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ekanntmachung 
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugni en über 
die wissenschaftliche Besthiung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt 
  
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung 
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Berlin, den 23. März 1881. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
Verzeichniß der höheren Lehranstalten, 
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den 
einjährig- —.* b Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, hrige, euftt eiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wiffenschuftlt en Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymuasien. 
  
I. Königreich Preußen. 9. das Kreiphöfische Gymnasünm daselbst, 
Provinz Ostpreußen. 10. „ Wilhelms-Gymnasium daselbst, 
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 11. „ Gymnasium zu Lyck, 
2. „ „ „ Bartenstein, 12. " 2 „ Memel, 
* 2 „ Braunsberg, 13. "„ „ „Rastenburg, 
4. „ „ Gumbinnen, 14. "„ („ „ Rössel, 
5. „ » „Hohenstein, 15. „ „ b„ Tilsit, 
6. „ „ „ Insterburg, » 
7. „Altstädtische Gymnasium zu Königs- Provinz Westpreußen. 
berg i. Pr., 16. Das Gymnasium zu Conitz, 
8. „ Friedrichs-Kollegium daselbst, -. „ „Culm,
	        
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