Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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gehören und daher tarmäßige Berichtigungsgebühren wegfallen sollen, oder 
in welchen Fällen die bei gewissen Waagengattungen vorgeschriebenen Tarirungs- 
Einrichtungen solche Berichtigungen, für welche nach dem Obigen die tax- 
mäßigen Gebühren zu erheben wären, überhaupt ausschließen. 
Die aichamtliche Ausrüstung für die Prüfung der Handelswaagen soll 11. 
jedenfalls aus einer gehörigen Anzahl vorschriftsmäßiger, mit der Genauigkeit desemaelne, 
der Gebrauchsnormale für Handelsgewichte berichtigter Gewichtsstücke bestehen. eülse für 
In welcher Anzahl und in welchen Abstufungen dieselben vorhanden sein Waagen. 
sollen, wird im Allgemeinen nach den Belastungsgrenzen und nach den Ein- 
richtungen derjenigen Waagen zu bemessen sein, welche bei der betreffenden 
Stelle zur Ai#chung zu gelangen pflegen. 
Der oben erwähnte Berichtigungsgrad der zur Prüfung der Waagen 
dienenden Gewichtsstücke würde nicht erforderlich sein, wenn es sich lediglich 
um die Prüfung gleicharmiger Waagen handelte. Bei diesen ließe sich (siehe 
die nachfolgenden Vorschriften) mit Hülse der Umsetzung der Belastungen die 
vorschriftsmäßige Prüfung auch ohne genau berichtigte Gewichtsstücke aus- 
führen, da bei den Zulage-Gewichten, welche nur die Fehlergrenzen der Waagen 
anzugeben haben, eine ungefähre Berichtigung ausreicht. — Bei ungleichar- 
migen Waagen jedoch und bei Laufgewichts-Waagen werden zur vorschrifts-. 
mäßigen Prüfung gehörig berichtigte Gewichtsstücke fast von allen aichfähigen 
Größen, unter Umständen sogar eine größere Anzahl von gehörig berichtigten 
50 kg-Stücken erforderlich sein, und auch bei der Prüfung der gleicharmigen 
Waagen ergeben sich jedenfalls bedeutende Vereinfachungen und Ersparnisse 
an Zeit und Mühewaltung, wenn man eine gehörige Anzahl von Paaren 
gehörig berichtigter, gleicher Gewichtsstücke dabei zur Hand hat. 
Die bei den Aichungsstellen zur Prüfung der Waagen vorhandenen Ge- 
wichtsstücke sollen daher stets mit Hülfe der nach den zugehörigen Kontrol- 
normalen zu berichtigenden Gebrauchsnormale für Handelsgewichte imnerhalb 
der obigen Fehlergrenze richtig erhalten werden. 
Für die Prüfung gleicharmiger Balkenwaagen wird es unter Umständen 
von bedeutendem Vortheil sein, den vorhandenen Paaren gleicher Gewichtsstücke 
115“
	        
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