Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

21. 215 
S. 11. 
Auf die an Uns gerichtete Bitte beider Kammern: 
„anzuordnen, daß das Königliche Bezirksbergamt Regensburg baldmöglichst aufge- 
hoben werde,“ 
beauftragen Wir Unser Staatsministerium des Innern, nach Abschluß der hiewegen eingeleiteten 
Erhebungen die geeigneten Anträge an Uns zu stellen. 
8. 12. 
1) In Folge des Gesammtbeschlusses beider Kammern: 
„die Petition des Marktsmagistrates Vohburg um Uebernahme der Unterhaltung 
der Donaubrücke bei Vohburg auf Staatskosten, eventuell um Gewährung eines außer- 
ordentlichen Zuschusses zur Abtragung der Brückenbauschuld der k. Staatsregierung zur 
Würdigung hinüberzugeben,“ 
haben Wir genehmiget, daß der Zuschuß, welchen die Gemeinde jährlich aus der Staatskasse be- 
zieht, um 400 .X erhöht werde. 
2) Dem Gesammtbeschlusse der beiden Kammern: 
„den drei Gemeinden Tapfheim, Schwenningen und Gremheim in Folge ihrer 
Petition um Bewilligung einer Unterstützung aus Staatsfonds für die von ihnen an 
beiden Ufern der Donau hergestellten und noch herzustellenden Hochwasserdämme von 
der für die Correction der oberen Donau im Regierungsbezirke Schwaben und Neuburg 
für ein Jahr der XVI. Finanzperiode postulirten Summe mit 163 425. einen Zu- 
schuß im Betrage von 35,000 X per Jahr zuzuweisen"“, 
haben Wir Unsere Genehmigung ertheilt und Unser Staatsministerium des Innern beauftragt, 
die bewilligte Summe unter die genannten Gemeinden nach Maßgabe ihrer Betheiligung und 
Hilfsbedürftigkeit zu vertheilen. 
8. 13. 
Entsprechend dem Antrage der beiden Kammern des Landtages: 
„anordnen zu wollen, daß die Abminderung der Zahl der Realgymnasien im All- 
gemeinen und die Aufhebung des Realgymnasiums in Speyer insbesondere in Er- 
wägung gezogen werde“, 
beauftragen Wir Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, 
im Hinblicke auf die Frequenzverhältnisse der Realgymnasien die Abminderung der Zahl 
dieser Anstalten im Allgemeinen und die Aufhebung des Realgymnasiums in Speyer insbe- 
sondere in Erwägung zu ziehen und je nach dem Ergebnisse Uns die veranlaßten weiteren Anträge 
zu unterbreiten.
	        
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