Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Anlage D. 
Verzeichniß 
der den Militäranwärtern im Reichsdienst vorbehaltenen“) Stellen. 
  
I. gei sämmtlichen Verwaltungen. 
Kanzleibeamte (Kanzleisekretäre, Kanzlisten, Kanzleiassistenten, Kanzleidiätare, Kopisten, 
Lohnschreiber u. s. w), mit Ausnahme der Stellen dieser Art bei der Reichs- 
kanzlei, dem Chiffrirbüreau des Auswärtigen Amts, den Gesandtschaften und 
Konsulaten, sowie der Stellen der Diätarien und des vierten Theiles der etats- 
mäßigen Sekretäre der Geheimen Kanzlei des Auswärtigen Amts, 
Botenmeister, 
Aufseher (Magazin-, Bau= und andere Ausseher), 
Diener (Büreau--, Haus-, Kanzlei-, Kassen= und andere 
Diener und Boten), 
Hauswart, Hausmänner und Hauzknechte, mit Ausnahme der 
Kastellane, Stellen dieser Art bei 
Ofenheizer, den Gesandtschaften 
Portiers, Pförtner, Thürsteher, und Konsulaten. 
Wächter und Nachtwächter, 
Wärter (Arrestwärter, Aufwärter, Bahn-, Barrieren-, Brück- 
enwärter, Hausaufwärter, Kasernen-, Kranken-, Lampen-, 
Lauf-, Lazareth-, Tunnel= und andere Wärter), 1 
  
II. Militärverwaltung. 
1. Kriegsministerium: 
Kalkulatoren, 
Zeichner, 
Kalkulaturassistenten. 
  
*) Die in diesem Verzeichnisse aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vor- 
behalten, soweit bei den einzelnen Kategorien von Stellen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
	        
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