Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Was die Beschlüsse des Landrathes auf das Gesuch des Direktors der Kreisirrenanstalt 
Dr. Hubrich um Nachzahlung von 1,020 -X an Besoldungs-Rückständen, sowie hinsichtlich 
der Aufnahme von geisteskranken Verbrechern in die Kreis-Irrenanstalt betrifft, so bleibt 
Unsere Entschließung bis nach dem Abschlusse der hierüber eingeleiteten Erhebungen und 
Verhandlungen vorbehalten. 
4. Den Beschlüssen des Landrathes, wodurch wie in den Vorjahren, so auch für das 
Jahr 1885, zur Hebung der Rhön-Industrie 1,700 —X und zur Verbesserung der landwirth- 
schaftlichen und gewerblichen Verhältnisse im Spessart 10,000 /X bewilligt wurden, ertheilen 
Wir gerne Unsere Genehmigung. 
5. Den Beschlüssen des Landrathes: 
a) für einen in Rothenbuch sich niederlassenden praktischen Arzt aus Kreismitteln einen 
dem Reservefond zu entnehmenden Unterhaltsbeitrag von 800 -JX, dann 
b) als Beitrag zur Haltung einer Handapotheke durch einen praktischen Arzt in 
Rothenbuch die Summe von 500 M. 
für das Jahr 1885 za gewähren, haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt. 
6. Die Beschlüsse des Landrathes über die Verwendung der Zinsen des Maximilians- 
Hilfsgetreidemagazinsfondes für 1885 genehmigen Wir. 
7. Die Frage der Feststellung der Holzgeld-Termine, über welche übrigens sowohl 
im Allgemeinen, als in Bezug auf den Regierungsbezirk von Unterfranken und Aschaffenburg 
in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 13. April 1882 bei Beantwortung der 
Interpellation des Abgeordneten Baumann und Gepnossen bereits eine nähere Darlegung 
gegeben wurde, wird anläßlich der in Fokge der Reorganisation der Staats-Forstverwaltung 
demnächst zu treffenden Anordnungen hinsichtlich der Rechnungslegung wiederholt in Würdigung 
gezogen werden. 
8. Den Verkehrsbedürfnissen des Ortes Reistenhausen wird dennächst durch Errichtung 
einer Post= und Telegraphen-Expedition in dem nächstgelegenen Orte Fachenbach und durch 
Herstellung einer Kariolpost-Verbindung zwischen der letzteren und der Expedition Stadt- 
prozelten Rechnung getragen werden. 
Indem Wir dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg gegenwärtigen Ab- 
26“
	        
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