Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Die Besitzer der unter'm 11. Juli 1874 ausgefertigten Deutschen Reichskassenscheine 
werden daran erinnert, daß dieselben nur noch bis Ende Juni ds. Is. bei einer der 
Reichskassen und der Kasse eines Bundesstaates in Zahlung angenommen oder bei der 
Reichshauptkasse gegen baares Geld eingelöst werden. Vom 1. Juli ds. Is. ab ist nur 
noch die Königlich Preußische Kontrolle der Staatspapiere in Berlin, S.W. Oranien= 
strasse 92, ermächtigt, solche Scheine anzunehmen und einzulösen. 
Berlin, den 1. April 1885. 
Reichs-Schuldenverwaltung. 
Sydow. 
dem k. Oberhofgärtner Jakob Möhl den 
Titel eines k. Hofgärten-Inspektors gebühren- 
frei zu verleihen. 
Hosdienst- Nachrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich vermöge Allerhöchster Entschließung vom Ordens· Verleihuns. 
30. April ds. Is. allergnädigst bewogen ge— Seine Majestät der König haben 
funden, dem Sekretär Ihrer Majestät der Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter 
Königin-Mutter, Karl Peter Moralt, dem 16. April ds. Is. dem kaiserlichen Post- 
Titel und Rang eines k. Rathes unter gleich= direktor Sachs in Berlin das Ritterkreuz 
zeitiger Bewilligung zum Tragen der Uniform I. Klasse des Verdienstordens vom heiligen 
eines k. Stabsrathes, und Michael zu verleihen.
	        
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