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Abdruck.
Bekanntmachung.
Die Besitzer der unter'm 11. Juli 1874 ausgefertigten Deutschen Reichskassenscheine
werden daran erinnert, daß dieselben nur noch bis Ende Juni ds. Is. bei einer der
Reichskassen und der Kasse eines Bundesstaates in Zahlung angenommen oder bei der
Reichshauptkasse gegen baares Geld eingelöst werden. Vom 1. Juli ds. Is. ab ist nur
noch die Königlich Preußische Kontrolle der Staatspapiere in Berlin, S.W. Oranien=
strasse 92, ermächtigt, solche Scheine anzunehmen und einzulösen.
Berlin, den 1. April 1885.
Reichs-Schuldenverwaltung.
Sydow.
dem k. Oberhofgärtner Jakob Möhl den
Titel eines k. Hofgärten-Inspektors gebühren-
frei zu verleihen.
Hosdienst- Nachrichten.
Seine Majestät der König haben
Sich vermöge Allerhöchster Entschließung vom Ordens· Verleihuns.
30. April ds. Is. allergnädigst bewogen ge— Seine Majestät der König haben
funden, dem Sekretär Ihrer Majestät der Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter
Königin-Mutter, Karl Peter Moralt, dem 16. April ds. Is. dem kaiserlichen Post-
Titel und Rang eines k. Rathes unter gleich= direktor Sachs in Berlin das Ritterkreuz
zeitiger Bewilligung zum Tragen der Uniform I. Klasse des Verdienstordens vom heiligen
eines k. Stabsrathes, und Michael zu verleihen.