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sumpfigen Gelände sind unten angebrannte und mit einem Querholz versehene Pfähle von
Eichenholz anzuwenden.
5) Die Vermarkung der Polygonpunkte hat jedenfalls vor Beginn der Messungen
im Polygonnetze zu geschehen. Gleichzeitig sind alle Marken, bei welchen dieß in Anbind-
ung an unzweifelhaft feste Punkte in sicherer und einfach geometrischer Weise geschehen
kann, sorgfältig einzumessen.
Nummerirung und Eintrag der Polygonpunkte in die Katasterblätter.
– 19.
1) Die Nummerirung der Polygonpunkte erfolgt wie bei der Triangulirung gemeinde-
weise und zwar im Anschluß an die letzte Ziffer der Dreieckspunkte.
2) Sämmtliche Punkte sind mit blauer Farbe in das in § 3 Ziff. 5 erwähnte
Exemplar der bisherigen Katasterpläne einzutragen und zwar versteinte Punkte mit dem
Zeichen: &, mittelst Drainröhren vermarkte mit dem Zeichen: S, mit Pflöcken ver-
sicherte mit einem Doppelkreise: Die Punkte sind in der Weise, wie sie sich zu
Zügen zusammensetzen, mit rothen Linien zu verbinden.
Winkelbeobachtung. Führung des Wirnkelheftes.
8 20.
1) Die Messung der Polygonwinkel hat durch einfache Richtungs-Beobachtungen und
zwar in beiden Lagen des Fernrohrs zu geschehen. Eine solche Doppelbeobachtung ist bei
Anwendung eines Theodoliten mit direkter Nonienangabe auf halbe Minuten als genügend
zu betrachten. Der centrischen Aufstellung des Instrumentes, wie der vertikalen Stellung
der Signale ist die größte Sorgfalt zuzuwenden.
2) Die Ablesungen sind in Zehntel-Minuten und nur die Mittelwerthe der redu-
zirten Winkel in Sekunden zu geben.
8 21.
1) Für die Aufschreibung der Winkelmessungen dient das Formular Anlage 7, welches
als Beispiel die Winkelaufschreibung für einen Kreuzungs-Polygonpunkt mit 4 Richtungen
enthält.