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Ergebnis der Feststellungen des
Bezirkskommandos über Krankheitszustand,
ärztliche Behandlung
und Erwerbsverhältnisse.
A. arbeitet bei dem städtischen Elektrizitätswerk und hat
seit seiner Entlassung 5 mal, insgesamt 3½ Wochen
wegen vorübergehender Schwellung des Fussgelenks
die Arbeit unterbrochen.
2.
Urteil des untersuchenden Arztes.
Auf Grund des bei der Entlassung aus dem aktiven
Militärdienst am 19. 6. 05 aufgestellten Zeugnisses
ist André 10 % in seiner allgemeinen Erwerbsfähigkeit
beschränkt. Eine erneute ürztliche Untersuchung
halte ich nicht für erforderlich und schätze ihn unter
Berücksichtigung des Berufs zeitig — 1 Jahr —
15% erwerbsbeschränkt.
Dr. M.
Stabsarzt 11. 7. 06.