Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

 

 

 

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Ergebnis  der  Feststellungen  des

Bezirkskommandos  über  Krankheitszustand,

  ärztliche  Behandlung
und  Erwerbsverhältnisse.

A.  arbeitet  bei  dem  städtischen  Elektrizitätswerk  und  hat
seit  seiner  Entlassung  5  mal,  insgesamt  3½  Wochen
wegen  vorübergehender  Schwellung  des  Fussgelenks
die  Arbeit  unterbrochen.

 

2.
Urteil  des  untersuchenden  Arztes.

 

Auf  Grund  des  bei  der  Entlassung  aus  dem  aktiven
Militärdienst  am  19.  6.  05  aufgestellten  Zeugnisses
ist  André  10  %  in  seiner  allgemeinen  Erwerbsfähigkeit
  beschränkt.  Eine  erneute  ürztliche  Untersuchung
halte  ich  nicht  für  erforderlich  und  schätze  ihn  unter
Berücksichtigung  des  Berufs  zeitig  —  1  Jahr  —
15%  erwerbsbeschränkt.

Dr.  M.
Stabsarzt  11.  7.  06.