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Mit diesem Zeitpunkte treten die Bestimmungen in 88. 2, 4 und 6 Unserer
Verordnung vom 16. August 1881, die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben betreffend,
außer Wirksamkeit.
Elman, den 19. September 1885.
Ludwig.
frhr. v. Feilitzsch. v. Somhard, v. pfistermeister, v. 855,
Staatsrath. Staatsrath. Staatsrath.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär
Ministerialrath Bauer.