Object: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

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Außerdetutsche Caͤnder — Daͤnemark. 
5. Okt. Eröffnung des dänischen Reichstags (specieller Landtag des 
19., 
26. 
eigentlichen Königreichs Dänemark). 
Der Reichsrath (sog. Rumpfreichsrath — Landtag des Gesammt- 
staats) wird vom König auf den 25. Januar 1862 einberufen. 
Depesche an Preußen: einlaßliche Vorschläge zur Verständigung 
mit Holstein. Dieselben enthalten indeß nach dem eigenen Ge- 
ständniß des dänischen Ministers des Auswärtigen „nichts Anderes, 
als was die dänische Regierung vor Augen hatte, als sie im ver- 
wichenen Mouat März den holsteinischen Ständen den Vorschlag 
einer provisorischen Ordnung vorlegte“. 
5. Dec. Die preußische Antwort auf die dänische Depesche v. 26. Ok. 
geht auf die dänischen Vorschläge gar nicht näher ein, da ja die 
zunächst Betheiligten, nämlich die holsteinischen Stände, sie bereits 
als unannehmbar verworfen hätten, berührt dagegen die Frage 
wegen Schleswig: 
„. . Um diesen Weg der Verständigung mit einiger Aussicht auf Er- 
solg einschlagen zu können, müßten wir zuvor über die wichtigste dieser 
Voraussetzungen beruhigt sein, und ich kann es daher nur lebhaft bedauern. 
diese Seite der Frage in der Depesche vom 26. Okt. gar nicht berührt zu 
finden. Dies ist die Beziehung auf die Verhandlungen vom Jahre 18/45 
und die Vereinbarungen, zu welchen dieselben geführt haben. ir müssen 
es hier unsererseits aussprechen, daß auch die holstelnische Verfassungefraze 
erschöpfend und endgiltig nicht geordnet werden kann, solange dieselbe isolirt 
und ohne Berücksichtigung dieser Vereinbarung behandelt wird. Diese für 
Holstein verheißene Gleichberechtigung steht in norhwendigem Zusammen- 
hange mit der dem Herzogthum cleswig. durch jene Verhandlungen ge- 
gebenen Stellung. Die Aenderungen in den Verhältnissen der teiden Herzog- 
thümer, die Lösung einer frühern engen Verbindung, ist vom Bunde nur 
in der bestimmten Voraussetzung jener Zusagen anerkannt worden. Die Zu- 
soge und wiederholte Erklärung, daß weder eine Incorporation des Herzog- 
tbums Schleswigs in das Königreich stattfinden, noch irgend dieselbe be- 
zweckende Schritte vorgenommen werden sollten, bildeten eine der Bedin- 
gungen, unter welchen die deutschen Mächte Verpflichtungen übernommer 
und erfüllt haben. Die Bekanntmachung Sr. Maj. des Königs von Däne- 
mark vom 28. Jan. 1852 ist nicht allein den deutschen Mächten, sonders 
dem Bundestage von der kbniglich-herzoglichen Regierung als ein inte- 
rirender Theil der damaligen Verhandlungen vorgelegt worden. Diese 
atsachen bei den gegenwärtigen Verhandlungen außer Acht zu lassen. 
kann unmöglich einer dauerhaften Berständigung förderlich sein. Wir dürfen 
auch bei der königlich dänischen Regierung nicht die Absicht voraussepen. 
die Basis wieder zu verlassen, welche im Jahre 1852 als der Abschluß te- 
klagenswerther Oiserenzen und die Grundlage neuer freundlicher Beziehungen 
angesehen wurde. Nur in der Aussicht darauf, daß die zu erwartende 
nitive Ordnung auch in dieser Beziehung den legitimen Ansprücher 
Deutschlands werde gerecht werden, hat der Bund es bisher unterlasses 
können, diese Ansprüche noch besonders hervorzuheben. Wenn nun aber 
wiederum keine Erklärung über die definitive Ordnung gegeben wird, wenn 
die Verhältnisse des Herzogthums Schleswig, welche einen integrirenden 
Theil der frühern Verhandlungen bildeten, in der Depesche vom 26. Okt. 
nicht nur mit keinem Worte berührt werden, sondern es als selbstverständ- 
lich angenommen zu werden scheint, daß das Herzjogthum Holstein dem
	        
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