240
Außerdetutsche Caͤnder — Daͤnemark.
5. Okt. Eröffnung des dänischen Reichstags (specieller Landtag des
19.,
26.
eigentlichen Königreichs Dänemark).
Der Reichsrath (sog. Rumpfreichsrath — Landtag des Gesammt-
staats) wird vom König auf den 25. Januar 1862 einberufen.
Depesche an Preußen: einlaßliche Vorschläge zur Verständigung
mit Holstein. Dieselben enthalten indeß nach dem eigenen Ge-
ständniß des dänischen Ministers des Auswärtigen „nichts Anderes,
als was die dänische Regierung vor Augen hatte, als sie im ver-
wichenen Mouat März den holsteinischen Ständen den Vorschlag
einer provisorischen Ordnung vorlegte“.
5. Dec. Die preußische Antwort auf die dänische Depesche v. 26. Ok.
geht auf die dänischen Vorschläge gar nicht näher ein, da ja die
zunächst Betheiligten, nämlich die holsteinischen Stände, sie bereits
als unannehmbar verworfen hätten, berührt dagegen die Frage
wegen Schleswig:
„. . Um diesen Weg der Verständigung mit einiger Aussicht auf Er-
solg einschlagen zu können, müßten wir zuvor über die wichtigste dieser
Voraussetzungen beruhigt sein, und ich kann es daher nur lebhaft bedauern.
diese Seite der Frage in der Depesche vom 26. Okt. gar nicht berührt zu
finden. Dies ist die Beziehung auf die Verhandlungen vom Jahre 18/45
und die Vereinbarungen, zu welchen dieselben geführt haben. ir müssen
es hier unsererseits aussprechen, daß auch die holstelnische Verfassungefraze
erschöpfend und endgiltig nicht geordnet werden kann, solange dieselbe isolirt
und ohne Berücksichtigung dieser Vereinbarung behandelt wird. Diese für
Holstein verheißene Gleichberechtigung steht in norhwendigem Zusammen-
hange mit der dem Herzogthum cleswig. durch jene Verhandlungen ge-
gebenen Stellung. Die Aenderungen in den Verhältnissen der teiden Herzog-
thümer, die Lösung einer frühern engen Verbindung, ist vom Bunde nur
in der bestimmten Voraussetzung jener Zusagen anerkannt worden. Die Zu-
soge und wiederholte Erklärung, daß weder eine Incorporation des Herzog-
tbums Schleswigs in das Königreich stattfinden, noch irgend dieselbe be-
zweckende Schritte vorgenommen werden sollten, bildeten eine der Bedin-
gungen, unter welchen die deutschen Mächte Verpflichtungen übernommer
und erfüllt haben. Die Bekanntmachung Sr. Maj. des Königs von Däne-
mark vom 28. Jan. 1852 ist nicht allein den deutschen Mächten, sonders
dem Bundestage von der kbniglich-herzoglichen Regierung als ein inte-
rirender Theil der damaligen Verhandlungen vorgelegt worden. Diese
atsachen bei den gegenwärtigen Verhandlungen außer Acht zu lassen.
kann unmöglich einer dauerhaften Berständigung förderlich sein. Wir dürfen
auch bei der königlich dänischen Regierung nicht die Absicht voraussepen.
die Basis wieder zu verlassen, welche im Jahre 1852 als der Abschluß te-
klagenswerther Oiserenzen und die Grundlage neuer freundlicher Beziehungen
angesehen wurde. Nur in der Aussicht darauf, daß die zu erwartende
nitive Ordnung auch in dieser Beziehung den legitimen Ansprücher
Deutschlands werde gerecht werden, hat der Bund es bisher unterlasses
können, diese Ansprüche noch besonders hervorzuheben. Wenn nun aber
wiederum keine Erklärung über die definitive Ordnung gegeben wird, wenn
die Verhältnisse des Herzogthums Schleswig, welche einen integrirenden
Theil der frühern Verhandlungen bildeten, in der Depesche vom 26. Okt.
nicht nur mit keinem Worte berührt werden, sondern es als selbstverständ-
lich angenommen zu werden scheint, daß das Herzjogthum Holstein dem