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Blatt
eseh und Derurdunngs.
Königreich Bayern.
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W 3.
Mäüdnchen, den 16. November 1885.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 7. November 1885, den Vollzug der Bundeskartelkonvention vom 10. Februar 1831
betr. — Bekanntmachung vom 30. Ortober 1885, Ergänzungen und Aenderungen der Ersatzordnung
betreffend.
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Nr. 121931.
Bekanntmachung, den Vollzug der Bundeskartelkonvention vom 10. Februar 1831 betr.
K. Staatsministerium des & Hauses und des Neußern.
Die Königliche Regierung hat durch eine unter'm Heutigen vom Königlichen Staats-
ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern mit Allerhöchster Genehmigung Seiner
Majestät des Königs abgegebene Erklärung mit den Regierungen der sämmtlichen
Deutschen Bundesstaaten ein Uebereinkommen abgeschlossen, wonach auf die fernere Ge-
währung der in Art. 9 der Bundeskartelkonvention vom 10. Februar 1831 für Einlieferung
von Deserteuren und mitgenommenen Pferden festgesetzten Prämien gegenseitig Verzicht ge-
leistet wird.
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