45. 627
in denselben der volle sich nach der Anmeldung ergebende Betrag einzustellen und nach diesem
der Aufschlag zu berechnen.
II.
An Stelle der in 8. 4 Ziff. 2 lit. e Abs. 3 vorkommenden Ziffern „5%“ haben
die Ziffern „10%“" zu treten.
III.
Die Bestimmungen in §. 20 Ziff. 3 lit. h erhalten nachstehende Fassung:
h) Kommen in dem Anmeldungsregister oder in dessen Unterbelegen (vergl. S. 54)
Aufschlagpflichtige vor, welche den Maischraum-Aufschlag zu einem niedrigeren
Satze (vergl. Art. 3 Abs. 4, Art. 59 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 25. Fe-
bruar 1880 und Art. VI des Gesetzes vom 20. Nevember 1885) entrichten, so
hat der Aufschlageinnehmer am Schlusse des Anmeldungsregisters auf Grund des
von ihm nach §. 33 Ziff. 8 geführten Verzeichnisses zu bescheinigen, „daß die land-
wirthschaftlichen Brennereien an keinem Tag der Monate, in welchen sie zum er-
mäßigten Steuersatze von beziehentlich Tiotel, otel oder §uotel zugelassen wurden,
über 30 bezw. 15 und 10 ½ Hektoliter Bottichraum bemaischt, sämmtliche Schlempe
in der eigenen Wirthschaft verfüttert und den erzeugten Dünger auf den selbst be-
wirthschafteten Feldern verwendet, sowie in der Zeit vom 1. Juni bis 30. Sep-
tember 18 . geruht haben“. Die letztere Bescheinigung bezieht sich nicht auf
das folgende, sondern auf das vorausgegangene Jahr, so daß beispielsweise im
Anmeldungsregister für das II. Quartal 1886 nicht zu bescheinigen ist, daß die
Brennerei seit 1. Juni 1886, sondern daß sie vom 1. Juni bis 30. September
1885 geruht hat.
Diejenigen Brennereien, bezüglich deren die Bescheinigung in der obigen
Fassung nicht ausgestellt werden kann, weil ihnen z. B. ausnahmsweise gestattet
worden ist, den Betrieb vor dem 1. Oktober zu beginnen oder über den 31. Mai
hinaus fortzusetzen, oder welche ausnahmsweise Schlempe oder Dünger veräußert
haben, sind am Schlusse der Bescheinigung — gegebenen Falls unter Allegierung
der Genehmigungsverfügung — namentlich aufzuführen. Dagegen ist die Anführung
solcher Brennereien, welche nur im Gebrauche der Begünstigung in §. 34 Ziff. 4
· 107“