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C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der wissen.
schaftlichen Befähigung erforderlich ist.
n. Oeffentliche.
an. höhere Hürgerschnien.
I. Königreich Preußen.
Provinz Ostprenßen.
Il. Die höhere Bürgerschulc im
Königsberg i. Ostpr.
Löbenicht zu
Provinz Brandenburg.
2. Das Real-Progymnasium zu Strausberg.
Provinz Schlesien.
3. Die erste evangelische höhere Bürgerschule
zu Breslau,
zweite evangelische höhere Bürgerschule
daselbst,
—
-
1. "“ 7!
#5. „ katholische höhere Bürgerschule daselbst,
+6. „ Wilhelmsschule zu Liegnitz,
+ , höäöhere Bürgerschule zu Natibor.
Provinz Sachsen.
+S. Die höhere Bürgerschule zu Erfurt.
Provinz Hannover.
+x9. Die erste höhere Bürgerschule zu Hannover,
+ 10. „ zweite höhere Bürgerschule daselbst,
II. das Real-Progymnasium zu Dildesheim (ver-
bunden mit dem Gymnasium Josephinum
daselbst).
Provinz Westfalen.
12. Die Gewerbeschule (höhere Bürgerschule)
zu Bochum,
+13. die Gewerbeschule
zu Dortmund,
(höhere Bürgerschule)
+1· Gewerbeschule (höhere Bürgerschulc)
zu Hagen.
Provinz Hessen-Nassau.
+#45. Die Gewerbeschule (höhere Bürgerschule)
zu Cassel,
ilO, Selektenschule zu Frankfurt u. Main.
Rheinprovinz.
I7. Die Gewerbeschule (höhere Bürgerschule)
zu Barmen,
18. „höhere Bürgerschule zu Bonn,
# 4 „⅛ „ „Cöln,
20. „ » »Diisscldorf,
-i-Zl.,, » » »Esscn(vcrbtm-
denmitdemRcal-Gynnmfiumdaselbst)
Hohenzolleru'sche Lande.
722. Die höhere Bürgerschule zu Hechingen.
II. Königreich Bayern.
ol. Die Realschule zu Ausbach,
2. „ „ Aschaffenburg,
3. „ Rreisrealschule zu Angsburg,
r4. „ Naalschule zu Bamberg,
5. „, Kreisrealschule zu Bayreuth,
4#. „ Roealschule zu Erlangen,
„ Freising,
51 7“. «