Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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4. Wir genehmigen, daß für den Unterhalt des Distriktsthierarztes in Bischofsheim 
400 „X und für Unterstützung des Sterbekassenvereins der Feuerwehren des Kreises 500 A 
aus der allgemeinen Reserve entnommen werden. 
5. Dem Beschlusse des Landrathes, auch für das Jahr 1888 zur Verbesserung der 
landwirthschastlichen und gewerblichen Verhältnisse im Spessart die Summe von 8 000. K 
auszusetzen, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
6. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt 
Werneck gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
7. Die von dem Landrathe befürwortete Ausdehnung der Kettenschleppschifffahrt von 
Aschaffenburg auf den Obermain unterliegt der Erwägung der betheiligten Ministerien. 
Indem Wir dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg gegenwärtigen Ab- 
schied ertheilen, eröffnen Wir demselben Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen 
Pflege der Kreisinteressen und verbinden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 25. April 1888. 
Luitpolyh 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Lutz. I0r. v. Riedel. Frhr. u. Crailsheim. rhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
56“
	        
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