Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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zum ordentlichen Mitgliede des gewerblichen Sachverständigen Vereins für Bayern der 
k. Professor der Kunstgewerbeschule in München, Theoder Spier, bernsen. 
München, den 27. Dezember 1889. 
Frhr. v. Leonrod. Staatsrath u. Menmayr. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Reißenbach. 
Nr. 13. 
Bekanntmachung, Nachtragsverzeichniß höherer Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeug- 
nissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt 
sind, betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und R. Rriegsministerium. 
Unter Bezug auf die Bekanntmachung vom 8. Juli 1889 (Ges. und Verordn. Blalt 
S. 369) folgt ein Ausschreiben des Reichskanzlers vom 18. Dezember 1889, welches im 
. d * 
Centralblatte für das Deutsche Reich S. 596 enthalten ist. 
München, den 1. Jannar 1890. 
v. Heinleth. Staatsrath u. Menmayr. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 26. Juni d. J. (S. 369) wird hierunter ein 
Nachtrags-Verzeichuiß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach § 90 Th. l 
der Wehrordnung vom 22. November 1888 zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
	        
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