Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Beilage III. 
K. Humanuisstisches Gymmasium J. 
Gymnastal-Ibsolntorinm. 
Nranz J., 
Sohn des Rechtsanwaltes Herrn V. V. zu WV., Bezirksamts V., geborennnn 
zu PW. Konfession, welcher seit dem Herbste des Jahres... Schiler des 
hiesigen Gymnasiums ist, hat sich als Schüler der Oberklasse der im Juni und Juli d. J. 
abgehaltenen Absolutorialprüfung unterzogen und ist nach den Ergebnissen derselben für be- 
fähigt zum Uebertritte an eine Hochschule erklärt worden. 
Unter seinen schriftlichen Prüfungsarbeiten zeugt vorzugsweise der deutsche Aufsatz von 
Reife des Urtheils und Gewandtheit in der Darstellung. Außerdem ließ die griechische Arbeit 
gute Auffassung und klares Verständniß des griechischen Textes erkennen. Auf Grund der 
Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und des Jahresfortganges wurde ihm die mündliche 
Prüfung erlassen. 
Während seines Aufenthaltes an der Anstalt hat derselbe sich nicht nur durchaus den Schul- 
satzungen gemäß gehalten, sondern Beweise einer grundsätzlich dem Guten zugewendeten Ge- 
sinnung gegeben. Sein Fleiß war besonders in den Lehrfächern, die ihm größeres Interesse 
einflößten, sehr lobenswerth. Auch in der englischen Sprache erwarb er sich gute Kenntnisse 
und auf dem Kircheuchor sowie bei Schulfesten that er sich als Sänger und Violinspieler hervor. 
Im Einzelnen lassen sich seine Kenntnisse nach den bei der Prüfung und in der Ober- 
klasse gegebenen Proben folgendermaßen bezeichnen: 
in der Religio sehr gut 
in der deutschen Sprache sehr gut 
in der lateinischen Sprache. gut 
in der griechischen Sprache. sehr gut 
läu der französischen Sprache genügend 
in der Mathematik und Physik gut 
— 
in der Geschichte sehr gut 
im Turnen genügend. 
., am 14. Juli 189. 
Der K. Ministeralkommiissär Der K. Rektor 
... (1«.5.) .
	        
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