Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Für  Gemeinden

Für  Klärkte

   

Nr.  2564.
Bekauntmachung,  Aenderung  an  der  Bezeichnung  von  Forstdienststellen  betreffend.

K.  Staatsministerium  der  Finanzen.
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Rönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreiches  Bayern  Ber—
weser,  haben  allergnädigst  zu  genehmigen  geruht,  daß  das  Forstamt  Breitenfurt  von
Breitenfurt  nach  Eichstätt  verlegt  werde  und  die  Bezeichnung  „Forstamt  Eichstätt
West“  führe  und  daß  das  Forstamt  Eichstätt  die  Bezeichnung  „Forstamt  Eichstätt  Ost“
erhalte,  ferner  daß  künftig  das  Forstamt  Rottenstein  „Forstamt  Eichelsdorf“,  die
Stelle  eines  Forstamts-Assessors  zu  Obergeiersnest,  Forstamtes  Neuwirthshaus,
„Untergeiersnest“,  die  Försterstelle  zu  Birkach,  Forstamtes  Bamberg  West  „Stegaurach“,
  die  Forsterstelle  zu  Neuhemsbach,  Forstamtes  Winnweiler  „Heinzen  thal“,
die  Försterstelle  zu  Stahlberg,  Kommunal-Forstamtes  Alsenz  „Neubau“  und  die  Foörsterstelle
  zu  Erzwäsche,  Forstamtes  Schweigen,  „Erzgrube“  benannt  werde.

München,  den  6.  März  1893.
Dr.  Frhr.  v.  Niedel.

Der  Generalsekretär:
Ministerialrath  v.  Schneider.