Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Bofdienst-Nachricht.

Im  NUamen  Seiner  ##älajestät  des  Nönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreiches  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
unterm  2.  März  ds.  Is.  den  Kammerjunker
und  Legations-Sekretär,  Otto  Freiherrn
von  Ritter  zu  Grünstein,  auf  sein  allerunterthänigstes
  Ansuchen  zum  Königlichen
Kämmerer  zu  ernennen.

Staatsdienst-Nachricht.

Im  Namen  Seiner  Mojestät  des  fönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreiches  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unter'm  23.  Februar  ds.  Js.
allergnädigst  bewogen  gefunden,  den  im  zeitlichen
  Ruhestand  befindlichen  Gesandtschafts-Kanzleisekretär,
  k.  Rath  Rudolf  Fürthmaier,
nach  Maßgabe  des  Titel  II  §  18  der  Versassungsurkunde
  vom  1.  März  ds.  Is.  an  zu
reaktiviren  und  auf  seine  frühere  Stelle  bei  der
k.  Gesandtschaft  am  k.  prenischen  Hofe  zu  berufen.

Prädikats-Verleihung.

Im  Namen  Seiner  i##lajestät  des  Hönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreiches  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unter'm  19.  Februar  ds.  Is.
allergnädigst  bewogen  gefunden,  der  Oberhofmeisterin
  Ihrer  Königlichen  Hoheit  der  Prinzessin
  Ludwig  von  Bayern,  Therese  Gräfin
Eckbrecht  von  Dürckheim-Montmartin,
das  Prädikat  „Excellenz“  zu  verleihen.

Ordens-Verleihungen.

Im  Namen  Seiner  Majestãt  des  Mönigs.
Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,

  des  Königreiches  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unter'm  19.  Februar  ds.  Js.
allergnädigst  bewogen  gefunden,

dem  k.  Kämmerer,  Hosmarschall  Seiner
Königlichen  Hoheit  des  Prinzen  Ludwig  von
Bayern,  Otto  Grafen  von  Holnstein  aus
Bayern,  das  Komthurkreuz  des  Verdienstordens
  der  Bayerischen  Krone,  dann

dem  Stalloffizianten  Anton  Haas,

dem  Lakei  Thomas  Scholl,

dem  Kutscher  Andreas  Golling,
die  silberne  Medaille  des  Verdienstordens  vom
heiligen  Michael
zu  verleihen.

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Dekorationen.

Im  Namen  Seiner  Hajestät  des  fänigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreiches  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unter'm  14.  Febrnar  ds.  Is.  dem  Ehrenkanonikus,
  Geheimen  Legationsrathe  Dr.  Ludwig
  Trost,  k.  Geheimen  Haus=  und  Staatsarchivar,
  für  das  ihm  von  Seiner  Königlichen
Hoheit  dem  Großherzoge  von  Sachsen-Weimar-Eisenach
  verliehene  Komthurkreuz  des  Großherzoglich
  Sächsischen  Hausordens  der  Wachsamkeit
  oder  vom  weißen  Falken,  und

unter'm  24.  Februar  ds.  Is.  dem  k.  Stallmeister
  Maximilian  Kolb  für  das  ihm  von
Seiner  Majestät  dem  Kaiser  von  Oesterreich
verliehene  Ritterkreuz  des  Kaiserlich  Oesterreichischen
  Franz  Joseph-Ordens
die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
zu  ertheilen.