Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Indem  Wir  im  nachstehenden  Abdrucke  die  von  Uns  genehmigten  neuen  Taxbestimmungen
zur  Darnachachtung  bekannt  geben,  verordnen  Wir,  daß  dieselben  mit  ihrer  Verkündung  im
Gesetz=  und  Verordnungsblatte  in  Wirksamkeit  zu  treten  haben.

Zugleich  beauftragen  Wir  das  k.  Staatsministerium  des  Innern,  die  Arzueitaxe  alljährlich
  namentlich  in  Rücksicht  auf  die  jeweilig  eingetretenen  Veränderungen  der  Materialpreise
  sowie  auf  die  erzielten  Bereicherungen  des  Arzueischatzes  einer  Revision  zu  unterstellen
und  deren  Ergebniß  zur  öffentlichen  Kenntniß  zu  bringen.

München,  den  4.  Januar  1894.

Luitpold,

Prinz  von  Bayern,
des  Königreiches  Bayern  Verweser.

rhr.  v.  Feilitzsch.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  v.  Nies.