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Indem Wir im nachstehenden Abdrucke die von Uns genehmigten neuen Taxbestimmungen
zur Darnachachtung bekannt geben, verordnen Wir, daß dieselben mit ihrer Verkündung im
Gesetz= und Verordnungsblatte in Wirksamkeit zu treten haben.
Zugleich beauftragen Wir das k. Staatsministerium des Innern, die Arzueitaxe alljährlich
namentlich in Rücksicht auf die jeweilig eingetretenen Veränderungen der Materialpreise
sowie auf die erzielten Bereicherungen des Arzueischatzes einer Revision zu unterstellen
und deren Ergebniß zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
München, den 4. Januar 1894.
Luitpold,
Prinz von Bayern,
des Königreiches Bayern Verweser.
rhr. v. Feilitzsch.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.