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Allgemeine Maschinenlehre mit Maschinenbau fünfmal wöchentlich in der
Morgenstunde von 7—8 Uhr, Prof. Dr. Volz.
Spezielle Technologie in Verbindung mit Demonstrationen und Erxkursionen fünfmal
wöchentlich von 9—10 Uhr, Derselbe.
National-Oeconomie nach seinem Lehrbuche (Tübingen 1843) fünfmal wöchentlich
von 9—10 Uhr, Prof. Dr. Schüg.
Polizei-Wissenschaft fünfmal wöchentlich von 4—5 Uhr, Prof. Dr. R. v. Mohl.
Theorie der Besteuerung in zwei bis drei noch zu bestimmenden Stunden, Prof.
Dr. Schüz.
Württembergisches Gemeinde= und Amtskörperschaftserecht, unter
Verweisung auf die neue Ausgabe des Verwaltungs-Ediktes von Weisser. Stuttgart 1844,
zwei bis dreimal wöchentlich von 3—4 Uhr, Prof. Dr. Hoffmann.
Württembergisches Finanzrecht, zweiter Theil (Steuer= und Rechnungswesen),
fünfmal wöchentlich von 11—12 Uhr, Derselbe.
Zu eraminatorischen Besprechungen über wichtigere Lehren des Cameralund
Regiminalfaches in zwei wöchentlichen Stunden erbietet sich Prof. Dr. Schü.
Zu einem Examinatorium in dem württembergischen Polizeirechte mit Beziehung
auf die Polizei-Wissenschaft und in Verbindung mit Uebungen in dahin einschlagenden,
zum Theil auf ausgewählte amtliche Akten zu stützenden mündlichen und schriftlichen Vorträgen
in zwei bis drei wöchentlichen Stunden, erbietet sich Prof. Dr. Hoffmann.
K. Uebungen in Künsten.
Unterricht im Reiten gibt der Universitäts-Stallmeister.
Musikdirektor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik und gibt
auf Verlangen Unterricht in der Harmonielehre und im Tonsag.
Die Uebungen im Zeichnungs-Institute werden von dem Zeichnungslehrer
Leibultz Donnerstags von 8—12 Uhr und in zwei weitern noch zu bestimmenden Stunden
geleitet werden. Derselbe ist zur Ertheilung von Privat-Unterricht im Zeichnen und Malen
bereit.
Fechtmeister Kastropp gibt Privat-Unterricht im Fechten und führt die Aufsicht
über die öffentlichen Fechtübungen.
Tanzen lebrt Tanzmeister Beck.