Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Allgemeine  Maschinenlehre  mit  Maschinenbau  fünfmal  wöchentlich  in  der
Morgenstunde  von  7—8  Uhr,  Prof.  Dr.  Volz.

Spezielle  Technologie  in  Verbindung  mit  Demonstrationen  und  Erxkursionen  fünfmal
  wöchentlich  von  9—10  Uhr,  Derselbe.

National-Oeconomie  nach  seinem  Lehrbuche  (Tübingen  1843)  fünfmal  wöchentlich
von  9—10  Uhr,  Prof.  Dr.  Schüg.

Polizei-Wissenschaft  fünfmal  wöchentlich  von  4—5  Uhr,  Prof.  Dr.  R.  v.  Mohl.

Theorie  der  Besteuerung  in  zwei  bis  drei  noch  zu  bestimmenden  Stunden,  Prof.
Dr.  Schüz.

Württembergisches  Gemeinde=  und  Amtskörperschaftserecht,  unter
Verweisung  auf  die  neue  Ausgabe  des  Verwaltungs-Ediktes  von  Weisser.  Stuttgart  1844,
zwei  bis  dreimal  wöchentlich  von  3—4  Uhr,  Prof.  Dr.  Hoffmann.

Württembergisches  Finanzrecht,  zweiter  Theil  (Steuer=  und  Rechnungswesen),
fünfmal  wöchentlich  von  11—12  Uhr,  Derselbe.

Zu  eraminatorischen  Besprechungen  über  wichtigere  Lehren  des  Cameralund
  Regiminalfaches  in  zwei  wöchentlichen  Stunden  erbietet  sich  Prof.  Dr.  Schü.

Zu  einem  Examinatorium  in  dem  württembergischen  Polizeirechte  mit  Beziehung
auf  die  Polizei-Wissenschaft  und  in  Verbindung  mit  Uebungen  in  dahin  einschlagenden,
  zum  Theil  auf  ausgewählte  amtliche  Akten  zu  stützenden  mündlichen  und  schriftlichen  Vorträgen
  in  zwei  bis  drei  wöchentlichen  Stunden,  erbietet  sich  Prof.  Dr.  Hoffmann.

K.  Uebungen  in  Künsten.

Unterricht  im  Reiten  gibt  der  Universitäts-Stallmeister.

Musikdirektor  Silcher  leitet  die  Gesang=  und  Instrumental-Musik  und  gibt
auf  Verlangen  Unterricht  in  der  Harmonielehre  und  im  Tonsag.

Die  Uebungen  im  Zeichnungs-Institute  werden  von  dem  Zeichnungslehrer
Leibultz  Donnerstags  von  8—12  Uhr  und  in  zwei  weitern  noch  zu  bestimmenden  Stunden
geleitet  werden.  Derselbe  ist  zur  Ertheilung  von  Privat-Unterricht  im  Zeichnen  und  Malen
bereit.

Fechtmeister  Kastropp  gibt  Privat-Unterricht  im  Fechten  und  führt  die  Aufsicht
über  die  öffentlichen  Fechtübungen.

Tanzen  lebrt  Tanzmeister  Beck.