Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

S 
89 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten find. 
  
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
8. Hülfsaufseher und Aufseher (ein- 
11. 
12. 
13. 
14. 
5. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
schließlich der sog. Werkaufseher), 
wobei die bestandene Aufseherprüfung 
nur ein Anrecht auf Stellen der 
Gewerbegattung giebt, für welche sie 
bestanden ist, 
Aktuare der Hochschulen, 
uOberpedellen, Pedellen, Kanzlei-, 
Kassen-, Bibliothek-, Instituts= und 
Hausdiener der Hochschulen, 
Fecht= und Reitlehrer, 
Diener der Akademie der bildenden 
Künste, der Alterthumshalle, des 
Naturalienkabinets, der Hof= und 
Landesbibliothek, Heizer und Pförtner 
im Sammlungengebäude, 
Kanzleidiener des Oberschulraths und 
des Gewerbeschulraths, 
Schuldiener der Gymnasien, Pro- 
gymnasien und Lehrerseminarien, 
Diener der Turnlehrerbildungsanstalt, 
Schreibgehülfen und Kanzleigehülfen 
des Oberschulraths, 
Schreibgehülfen und Kanzleigehülfen 
des Gewerbeschulraths, 
Kanzleidiener des Gewerbeschulraths, 
Diener der Kunstgewerbeschulen und 
der Baugewerkeschule, 
Aufseher der Kunstgewerbeschulen. 
III. 
. Diener der beiden Kammern der 
Ständeversammlung, 
.Kanzleidiener, Hülfsdiener bei dem 
Ministerium des Innern, dem Ver- 
waltungsgerichtshof, dem Verwal= 
tungshof, der Oberdirektion des 
Wasser= und Straßenbaues, dem 
Generallandesarchiv und dem Ver- 
waltungsrath der Generalbrandkasse, 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
  
Centralstrafanstalts- 
Direktionen. 
  
Ministerium der Justiz, 
des Kultus und Unter- 
richts. 
Oberschulrath. 
ewerbeschulrath. 
Ministerium des Innern. 
  
Ministerium des Innern. 
  
 
	        
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