Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten find, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
2 6[ 
XIX. Fürstenthum Reuß älterer Linie. 
Die Stellen: 
. der lediglich mit der Besorgung des 
Schreibwesens betrauten Expedienten 
der Landesregierung, des Landraths- 
amtes, der Gerichte und der Staats- 
anwalschaft, sowie der Bezirkssteuer- 
einnahme, 
der Diener bei der Landesregierung, 
dem Landrathsamte und bei den Ge- 
richten, 
der Straßenmeister und Straßenauf- 
seher, 
der Gerichtsvollzieher, 
der Steueraufseher, 
der Hausmänner beim Steueramte, 
Landkrankenhause und Landgerichte 
Greiz, 
eines Dieners beim Katasterbüreau 
und bei der Landrentenbank (zugleich 
Austräger des Amts= und Verord- 
nungsblatts,), 
. eines Vollstreckungsbeamten beim Land- 
rathsamte Greiz. 
eines Sportelkassirers und Kopisten, 
zweier Büreaubeamten beim Land- 
rathsamte Greiz, 
eines Büreaubeamten und zweier 
Chausseegeld-Einnehmer beim Land- 
baumeisteramt und bei der Straßen— 
bauinspektion Greiz, 
eines Sportelkassirers beim Landgericht 
und Amtsgericht Greiz, 
eines Büreaudiätars bei der Staats- 
anwaltschaft Greiz, 
dreier Büreaubeamten beim Amtsgericht 
Greiz, 
eines Büreaudiätars beim Amtsgericht 
Zeulenroda, 
von sechs Gerichtsschreibergehülfen bei 
den Gerichtsbehörden. 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
l 
Fürstliche Landesregier— 
ung zu Greiz. 
  
Ziffer 5. Soweit 
nicht Civilaspiranten 
des höheren Steuer- 
dienstes in Betracht 
kommen.
	        
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