Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

16. 173 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat, abweichend von dem vorgelegten Regierungsentwurfe in Kap. III 
§ 1 Titel 24 der Ausgaben des Kreisbudgets in die dort bezeichnete Einkommensauf- 
besserung auch die Lehrerinnen einbezogen. Bei dem Mangel einer eingehenden Konstatirung 
der erfolgten Beschlußfassung in den Landrathsverhandlungen über diese principielle Aenderung 
und im Hinblick auf das Erforderniß weiterer Prüfung der mit dieser Ausdehnung 
zusammenhängenden Verhältnisse vermögen Wir derselben vorerst Unsere Genehmigung 
nicht zu ertheilen. 
2. Der Landrath hat beschlossen, von einem Antrage auf Wiederbesetzung der durch 
die Ruhestandsversetzung des bisherigen Inhabers erledigten Stelle eines weltlichen Distrikts- 
schulinspektors in Dillingen Umgang zu nehmen, nachdem sich unter der einschlägigen 
Pfarrgeistlichkeit entsprechende Persönlichkeiten für Uebernahme der einzelnen Juspektionsbezirke 
gefunden haben. Wir ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung und beauftragen 
die Kreisregierung, Kammer des Innern, von Schwaben und Neuburg hienach das Geeignete 
zu veranlassen. 
3. Der Landrath hat für den Fall der Umwandlung der Lateinschule Donauwörth in 
ein Progymnasium vom 1. September 1897 an die herkömmlichen Kreisofondszuschüsse für 
eine weitere an der neuen Anstalt aufzustellende Lehrkraft bewilligt. Indem Wir diesem 
Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, beauftragen Wir die Kreisregierung von Schwaben 
und Neuburg wegen der Errichtung des Progymnasiums in Donanwörth die weiter veran- 
laßten Verhandlungen zu pflegen und das Ergebniß an das k. Staatsministerium des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten zu berichten. 
4. Ebenso ertheilen Wir den vom Landrathe aufgestellten neuerlichen Normen über die 
Verleihung von Kreisstipendien zum Besuche der Akademie für Landwirthschaft und Brauerei 
in Weihenstephan und der mit dieser Anstalt verbundenen Spezialkurse Unsere Genehmigung. 
5. Der Landrath hat beschlossen, der ihm von der Staatsregierung zugegangenen 
Vorlage zur Verbesserung der Verhältnisse an den Realschulen in der Weise zuzustimmen, 
daß vom 1. Jannar 1898 an die Mittel für Umwandlung von 8 Raallehrerstellen im 
Regierungsbezirke in Professorenstellen nach Maßgabe des Gehaltsregulatives für prag- 
matische Staatodiener zur Verfügung gestellt, ferner die Kosten für Gehaltsaufbesserung der 
Assistenten der Realschulen des Kreises nach Maßgabe des Regulatives vom 26. Juni 1894 
übernommen werden, endlich den Rektoren der Realschulen des Kreises mit deren Anstellung 
der Gehalt der Gymnasialprofessoren eingeräumt werde, hat jedoch diese Justimung von 
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