A. Die Staatsprüfung. 98
Dadurch, daß hier in Württemberg Neusprachler eine Art Nebenfakultas
in Mathematik, Physik, Mathematiker aber und Naturwissenschaftler eine solche
in den neueren Sprachen sich holen müssen, sind diese beiden Klassen von
Oberlehrern sehr angenähert. Dagegen wird die Trennung dieser realistischen
Gruppen von der hnmanistischen dadurch viel größer als anderwärts, daß die zukünftigen
humanistischen Oberlehrer in der zweiten Dienstprüfung in Philosophie
geprüft werden, während die Realisten, abgesehen von dem Nachweis der Beteiligung
an der zur Einführung in die Theorie und Praxis des Unterrichts eingerichteten
Vorbereitung und abgesehen von der Anfertigung eines deutschen Aufsatzes,
kein „allgemeines“ Examen, jedenfalls kein philosophisches abzulegen haben.
Mündliche Prüfung (Anforderungen in einzelnen Fächern).
Was die Anforderungen in den einzelnen Fächern anbetrifft, von denen hier
allerdings die sprachlichen mehr berücksichtigt werden sollen und zwar diejenigen
für die oberste Stufe, so gilt fast allgemein der Grundsatz, daß den Bedürfnissen
der Schule Rechnung getragen werden soll, wie dies Preußen $ 8,
sowohl für die allgemeine wie für die Fachprüfung hingestellt hat; auch Sachsen,
Braunschweig, Sachsen-Weimar u. a. haben diesen Passus wörtlich übernommen,
nicht Baden, Hessen, doch gilt ähnliches für Hessen, wo z. B. Belesenheit „besonders
in den zur Gymnasiallektüre gehörigen Klassikern“ gefordert wird, auch
für Österreich, wo von „umfassender Belesenheit in den dem Gymnasium angehörenden
Klassikern gesprochen wird“.
Auch Bayern spricht $ 22 von den „Klassikern der Schule“, in Württemberg
zwar findet man keinen analogen Ausdruck, aber hier zeigt die aufgezählte
Reihe der Autoren, daß noch mehr als sonst auf den späteren Unterricht Rücksicht
genommen ist.
Württemberg gehört nämlich in erster Linie zu derjenigen Staatengruppe,
wo ein Kanon von Autoren der alten Sprachen aufgestellt ist, welchen die
Prüflinge gelesen haben müssen; Württemberg hat solchen nur für die Griechen
und Römer, ebenso Österreich, Bayern aber für alte und neuere Sprachen,
für die letzteren noch ausführlicher. - Auch einige der Preußen folgenden
Prüfungsordnungen sind hierin von Preußen abgewichen und haben es für nötig
gehalten, die Reihe der Schriftsteller aufzuzähblen; Hessen nämlich und Sachsen
(d. h. nur für die Mittelstufen), beide nur in der antiken Literatur; Braunschweig,
Baden und andere haben die Anforderungen in dieser Art nicht spezialisiert.
Bayern spricht von Stellen aus den vorzüglichsten Klassikern der Schule,
namentlich aus Horaz, Cicero, Tacitus, Homer, Sophokles und Demosthenes
(Staatsreden) [für die erste Prüfung, die zweite Prüfung erweitert diesen Kreis
nicht]. Österreich: Cäsar, Livius, Sallustius, Cicero, Tacitus, Ovidius, Vergilius,
Horatius; im Griechischen: Xenophon, Herodot, die Staatsreden des Demosthenes,
die zugänglicheren Dialoge Platos, namentlich Protagoras, Gorgias,
Phädon, Symposion, Homer, Sophokles Daneben teilweise Belesenheit in Plautus
oder Terenz und Tibullus, in den griechischen Lyrikern, in Äschylos, Euripides
H. Morsch, Das höhere Lehramt. 8