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XXVI.
Andere giftige Metallpräparate (giftige Metallfarben, Me-
tallsalze eic.). wohin insbesondere Ouecksilberpräparate, als
Sublimat, Kalomel, weisses und rothes Präzipitat, Zinnober,
erner Kuplersalze und Kupferfarben, als Kupfervitriol, Grün-
sSs pan, grüne und blaue Kupferpigmente, desgleichen Bleiprä-
parate, als Bleiglätte (Massikot), Mennige, Bleizucker und
andere Bleisalze, Bleiweiss und andere Bleifarben, auch Zink-
staub sowie Zink- und Antimonasche gehören, dürfen nur in dichten,
von festem, trockenem Holze gelertigten, mit Einlagereisen beziehungsweise
Umfassungsbändern verschenen Fässern oder Kisten zum Transport aufgegeben
werden. Die Umschliessungen müssen so beschaffen sein, dass durch die beim
Transport unvermeidlichen Erschinterungen, Stösse etc. ein Verstauben der Stoffe
durch die Fugen nicht eintrutt.
XXVII.
(u1y) Hefe, sowohl flüssige als feste, ist in Gefässen, welche nicht
lultdi-ht geschlossen sind, zur Beförderung aufzugeben. Falls die Eisenbahnver-
waltung die Aufgabe in anderen Gefässen gestattet, ist dieselbe berechtigt, von
dem Absender zu verlangen, dass er sich verpflichtet:
. keinerlei Ansprüche zu erheben, falls derartige Sendungen von den
Anschlussbahnen zurückgewiesen werden;
2. lür allen Schaden aufzukommen, der anderen Ginern oder dem Material
in Folge dieser Transportart erwächst und zwar gegen Vorlage einer
einlachen Kostenrechnung, deren Kichtigkeit in jeder Bezichung ein
sür allemal zum voraus anerkannt wurd;
3. keinerlei Ansprüche wegen der in Folge der fraglichen Transportart
an den Gefässen oder an deren Inhalt entstehenden Beschädigungen
oder Abgänge zu erheben.
() Auf Presshefe finden obige Transportbeschränkungen keine Anwendung.
XXVIII.
y Kienruss undanderepulverförmige Arten von Russ werden
nur in dichten, gegen Durchsläuben Sicherheit gewährenden Umhüllungen (Säcken,
Fässern, Kisten und dergleichen) verpackt zur Beförderung zugelassen.
C) Befindet sich der Russ in frisch geglühtem Zustande, so sind zur Ver-
packung kleine, in dauerhafte Körbe verpackte Tönnchen oder Gesasse zu