Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

19. 
Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 19. April ds. Is. den k. Bezirks- 
amts-Assessor in Pfarrkirchen Dr. Alfens 
Freiherrn von Gagern auf sein allerunter- 
thänigstes Ansuchen zum k. Kammerjunker 
zu ernennen 
Staatsdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 20. April ds. Is. mit Beginn vom 
1. Mai ds. Js. 
den Geheimen Registrator im Staats- 
ministerium des Kgl. Hauses und des Aeußern, 
Ednard Sigl, seinem allerunterthänigsten 
Ausuchen entsprechend, wegen Krankheit und 
dadurch bewirkter Funktionsunfähigkeit gemäß 
§ 22 lit. D der IX. Beilage zur Verfassungs- 
urkunde in den bleibenden Ruhestand treten 
zu lassen und demselben zugleich in Aner- 
kennung seiner langjährigen, treuen und eifrigen 
Dienstleistungen den Titel und Rang eines 
kgl. Nathes zu verleihen, 
nach Maßgabe des Titels II § 18 der 
Verfassungsurkunde den Ministerialregistrator 
Friedrich Adam Müller zum Geheimen Re- 
gistrator im Staatsministerium des Kgl. Hauses 
und des Aeußern zu befördern und den Mini- 
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sterialfunktionär Alois Irlbacher zum Kanzlei- 
sekretär in dem genannten Staatsministerium 
in provisorischer Diensteseigenschaft zuernennen: 
unter'm 23. April ds. Is. mit Beginn 
vom 1. Mai ds. Js. 
dem Legationssekretär I. Klasse bei der 
k. Gesandtschaft in Wien, Eduard Niederer 
Freiherrn von Paar zu Schönan, auf 
Grund des § 22 lit. A der IX. Beilage 
zur Verfassungsurkunde, die erbetene Entlassung 
aus dem bayerischen Staatsdienst unter Ver- 
leihung des Titels eines Legationsraths zu 
bewilligen, 
in Gemäßheit des Titels II § 18 der 
Verfassungsurkunde den Legationsrath bei der 
k. Gesandtschaft in Berlin, Karl Grafen von 
Moy, zur Gesandtschaft am k. und k. öster- 
reichisch ungarischen Hofe zu versetzen und den 
Legationssekretär I. Klasse bei der Gesandtschaft 
am k. italienischen Hofe, Otto Freiherrn von 
Ritter zu Grünstein, zum Legationsrath 
zu befördern. 
öniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme eines fremden Titels. 
Im Namen Seiuer Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 28. April ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Hofkaplan 
Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen 
Ludwig Ferdinand von Bayern, Heinrich 
Ruez, die Bewilligung zur Annahme und 
Führung des ihm von Seiner Heiligkeit dem 
Papste verliehenen Titels eines päpstlichen 
Hausprälaten zu ertheilen
	        
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