Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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11. Die Frage der Reorganisation des landwirthschaftlichen Fortbildungsunterrichts 
unterliegt zur Zeit der Würdigung des Staateministeriums des Innern für Kirchen- und 
Schulangelegenheiten, welches die hierwegen vom Landrathe gestellten Anträge in Erwägung 
ziehen wird. Dasselbe wird ferner auch die behufs Aufstellung weiterer landwirthschaftlicher 
Wanderlehrer in Verbindung mit der Errichtung neuer landwirthschaftlicher Winterschulen 
erforderlichen Verhandlungen einleiten lassen. 
12. Dem Beschlusse des Landrathes, durch welchen für Stipendien zum Besuche der 
Gartenbauschule in Weihenstephan, insbesondere der dortselbst stattfindenden Obstbau- und 
Baumwärterkurse für das Jahr 1899, der erhöhte Betrag von 1000 M. zur Verfügung 
gestellt wurde, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
13. Dem Beschlusse des Landrathes auf Aufstellung eines weiteren Bezirks-Kultur— 
ingenieurs haben Wir bereits gerne Unsere Genehmigung ertheilt und nehmen hiefür auf 
die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 15. Februar 1899 Nr 3341 Bezug. 
14. Der Beschluß des Landrathes bezüglich der Einführung der Grundbestimmungen 
für Rinderschauen in Bayern für den Kreis Oberbayern wird hiemit genehmigt. 
15. Dem Beschlusse des Landrathes auf Erhöhung des Betrages für Schutz und 
Pflege von Privatwaldungen auf 5000 JX ertheilen Wir unter Anerkennung der hiedurch 
bewiesenen verständnißvollen Fürsorge für die Privatwaldwirthschaft gerne Unsere Genehmigung. 
16. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Errichtung einer neuen Kreisirren- 
anstalt und der allmähligen Auflassung der bisherigen Anstalt in München ertheilen Wir 
in der Voraussetzung und mit dem Vorbehalte Unsere Genehmigung, daß die staatlichen 
Interessen und insbesondere die Interessen des psychiatrischen Unterrichtes bei der Ausführung 
des Beschlusses entsprechend gewahrt werden. 
17. Dem Beschlusse des Landrathes, dem Vereine Lehrlingsschutz in München zu dem 
Aufwande für das Lehrlingsasyl einen außerordentlichen Zuschuß von 1500 X zu gewähren, 
ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
18. Von der durch den Landrath beschlossenen Erhöhung des Kreisfondszuschusses für 
Distriktsstraßen von 100 O00 auf 140000 JX haben Wir mit Befriedigung Kenntniß 
genommen und ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung. 
19. Der Landrath hat beschlossen, die Unternehmungen: 
a) der Korrektion der Mangfall von der Willinger Gemeindegrenze bis zu den 
Uferschutzbauten der Baumwollspinnerei Kolbermoor, 
b) der Korrektion der Tiroler Achen vom Raitener Stege abwärts bis zum Grenz- 
mühlwehre bei Marquartstein, 
c) der Verbauung und Korrektion des Jenbaches in den Gemeinden Wiechs, Feilen- 
bach und Litzeldorf
	        
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