Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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gsd Normalanlage Betriebsanlage 
sd. Gezeichnung der Gewerbe 6 u- und 
Nr. a b Lemerkungen 
44 4 
I ! ")“ 
6 l ! 
142Farb-,Gewilrz-,Krätzs,Gyps-,Lvhs-Oc·l-- · 
Quarz-,Schleif-,Walk-nndsonitcge « 
Mühlen, soferne sie nicht unter einer 
anderen Tarifnummer besonders aufgeführt 
sind, 
a) in selbständigem Betriebe 1 3 7 18 Seriiebsanlage nach Art. 7. 
b) im Neben= und Wechselbetriebe mit 
Getreidemühlen . ...————Betriebsanlagewievor 
Von einer Betriebsanlage kann 
abgesehen werden, wenn der Betrieb 
im Verhältnisse zu dem Gesammt- 
unternehmen von geringfügiger Be- 
deutung erscheint; doch ist in diesem 
Falle einer der Normalanlagensätze 
der Tar.-Nr. 142a in Ansatz zu 
bringen. 
F. BLierbrauereien und Branntwein- 
brennereien. 1 
143Bierbrauereien (Braun= und Weißbierbrauer- 
eien), und zwar: s 
a) Kommunbrauberechtigte 1 2 4 6 s Betriebsanlage wird für die 
# ersten 150 im Jahre verwendeten 
Hektoliter Malz nichts, für die 
« folgenden 
E von über 
150— 500 hl. 4+ prohhl. 
„ Z .. . 600— 10.0, » 
b) selbständige Bierbrauereien im gewöhn- 6 1000— 2000, 66 
lichen Betriebe 9 20 30 40 2000— 3000 „ 7„ „ „ 
— 6000 - 8 r’ „ „% 
6000— 10000 *1. 9 ## # 7 
ç 10000— 20000 ½“ 10 *?7 „% „ : 
- 20000— 30000 7“ ? „’ „6 
i 30000— 40000 „ 12 „ „ „ 
I ; zoooo-50000»1,,»» 
c) Großbrauereien 50 100 150 250 50000—100000 „ 15 „„ „ „ 
100000—150000 „ 
  
  
  
  
EEIEEIE L 
in Ansatz gebracht. 
7# 
7% 
1 
  
Der höhere Satz kommt nur 
für das Quantum, welches über 
die vorherige Höchstziffer geht, 
zur Anrechnung.
	        
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