Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Nr. 26582. 
Bekanutmachung, Einverleibung der Gemeinde Hoefen in die Stadtgemeinden Fürth und 
Nürnberg betreffend. 
igl. Staatsministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß vom 1. Januar 1899 ab die 
Gemeinde Hoefen nach der im vorliegenden Katasterplane mit a. b, c, d, e. # in grüner 
und rother Linie bezeichneten Auftheilung 
1. in dem östlich der Linie liegenden Theile unter Abtrennung von dem Bezirksamte 
Nürnberg mit dem Verwaltungsbezirke der unmittelbaren Stadt Nürnberg, 
2. in dem westlich der Linie liegenden Theile unter Abtrennung von dem Bezirks- 
amte, dem Amtsgerichte und den Rentämtern 1 und II in Nürnberg mit dem 
Verwaltungsbezirke der unmittelbaren Stadt Fürth, sowie mit dem Amtsgerichte 
und Rentamte Fürth vereinigt werde. 
Im Anschlusse hieran wird gemäß Art 4 der Gemeindeordnung für die Landestheile 
diesseits des Rheins vom 29. April 1869 die Genehmigung ertheilt, daß gleichzeitig auch 
nach der vorbezeichneten Abtheilung von der Gemeinde Hoefen der östliche Theil auf die 
Stadtgemeinde Nürnberg und der westliche Theil auf die Stadtgemeinde Fürth übergeht. 
München, den 28. Dezember 1898. · 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. Frhr. v. Lronrod. 
Nr. 26658. 
Bekanntmachung, Einverleibung der Gemeinde Schweinau in die Stadtgemeinde Nüruberg 
betreffend. · 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß vom 1. Januar 1899 ab die 
Gemeinde Schweinau von dem Bezirksamte Nürnberg abgetrennt und mit dem Ver- 
waltungsbezirke der unmittelbaren Stadt Nürnberg vereinigt werde. 
Im Aunschlusse hieran wird gemäß Art. 4 der Gemeindeordnung für die Landestheile
	        
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