Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

M. 20 205 
Nr. 9227. 
Abschied für den Landrath von Oberfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 7. bis 19. November 1898. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpold!, 
von Gottes Gnaden Höniglicher Prinz von Hayern, 
Negent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 7. bis 19. November 1898 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1897. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1897 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt, und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1899. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1899 
2714775 M. 33 J, wovon ein Steuerprozent auf 27 147 75 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1899. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlages gefaßten Beschlüsse und gestellten Anträge 
des Landrathes ertheilen Wir die nachstehenden Entschließungen: 
1. Der Beschluß des Landrathes wegen Regulirung der Gehaltsbezüge, der Pensions- 
rechte und der Reliktenversorgung der Lehrer an der Taubstummenanstalt in Bayreuth 
wird genehmigt.
	        
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