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Den in der geheimen Sitzung vom 18. November v. Is. in Ansehung der Kreisland-
wirthschaftsschule Lichtenhof gefaßten Beschlüssen des Landrathes ertheilen Wir, insoweit
dieselben nicht bereits Unsere Genehmigung gesondert fanden, in welcher Richtung Wir
auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul-
angelegenheiten vom 6. Dezember v. Is. Nr. 21634 verweisen, hiemit Unsere Genehmigung
7. Unter wohlgefälliger Anerkennung des vom Landrathe bekundeten Interesses für die
Hebung des landwirthschaftlichen Unterrichtes genehmigen Wir gerne die Beschlüsse des
Landrathes wegen Gewährung von Zuschüssen an die neu errichteten landwirthschaftlichen
Winterschulen in Hersbruck und Weissenburg und von Stipendien an Schüler dieser Anstalten.
8. Dem Beschlusse bezüglich der Bezüge und des Titels des Assistenten des kultur-
technischen Bureaus haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt.
9. Dem Beschlusse des Landrathes auf Erhöhung des Beitrages für Hebung der Rind-
viehzucht von 9000 „JKx auf 12000 AX ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung
unter Anerkennung der vom Landrathe bethätigten regen Fürsorge für diesen wichtigen Zweig
der heimischen Landwirthschaft.
10. Judem Wir bezüglich der Verleihung staatsdienerlicher Rechte an den Hilfsarzt
der Kreis-Irrenanstalt Erlangen Dr. Oskar Oetter auf die an die k. Regierung von Mittel-
franken, Kammer des Innern, ergangene Entschließung vom 21. Dezember 1898 Nr. 24936
verweisen, ertheilen Wir den übrigen auf diese Anstalt bezüglichen Beschlüssen des Land-
rathes, insbesondere hinsichtlich der Erbauung eines besonderen Wohngebäudes für das
ärztliche Personal, gerne Unsere Genehmigung.
Dagegen kann dem Antrage auf Aufhebung des vorhandenen Unterstützungsfonds für
das Pflege= und Dienstpersonal der Kreisirrenanstalt Erlangen nicht stattgegeben werden.
11 Der Bitte des Landrathes entsprechend finden Wir Uns bewogen, in wider-
ruflicher Weise zu genehmigen, daß die bisher in den protestantischen und katholischen
Kirchen sowie in den Synagogen des Kreises Mittelfranken alljährlich erhobene Kollekte zu
Gunsten der Kreisirrenanstalt Erlangen auch fernerhin veranstaltet werde, und daß deren
Erträgnisse ausschließlich armen Geisteskranken zu Gute kommen.
12 Dem Beschlusse bezüglich Errichtung einer zweiten Kreisirrenanstalt, durch welchen
der Landrath mit anerkennenswerther Opferwilligkeit sein reges Interesse für das Irren-
wesen bekundet hat, haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen
hiewegen auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 24. De-
zember 1898 Nr. 26221.