Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Nr. 7923. 
Abschied für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen in 
den Sitzungen vom 7. bis 19. November 1898. 
Im Uamen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpol!. 
von Gottes Gunden Königlicher Prim von Gayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg 
in seinen Sitzungen vom 7. bis 19. November 1898 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1897. 
Die gemäß Art 15 lir. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1897 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt, und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1899. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg be- 
trägt für das Jahr 1899:3 570 437 7 95 J, wovon ein Steuerprozent auf 35 7044 37= 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1899. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Un sere Genehmigung 
IV. 
Auf die Anträge und Beschlüsse des Landraths ertheilens Wir nachstehende Entschließungen. 
1. Der Landrath hat eine umfassende Regelung der Gehaltsverhältnisse des nicht prag- 
matischen Personals der Kreisirrenanstalt Werneck vorgenommen und hinsichtlich der baulichen 
Vollendung der dort im Jahre 1898 neu errichteten beiden Pavillons, ihrer Heizanlagen, 
ihrer inneren Einrichtung und der Deckung der Gesammtbaukosten die erforderliche Beschluß- 
fassung bethätigt. Wir ertheilen diesen und den übrigen auf die Kreisirrenanstalt bezüglichen 
Beschlüssen des Landraths, soweit dieß nicht bereits geschehen ist, Unsere Genehmigung.
	        
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