Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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2. Wir genehmigen ferner den Beschluß des Landraths über die neue Regelung der 
Pensionsverhältnisse für die Lehrer an der Taubstummenanstalt in Würzburg und für deren 
Hinterbliebenen. 
3. Der Landrath hat der Anregung der Staatsregierung entsprechend der Erweiterung 
der mit der Kreisrealschule Würzburg verbundenen Baugewerkschule um einen vierten Kurs 
zugestimmt und die Mittel zur Umwandlung der Reallehrerstelle für die bautechnischen Fächer 
bei dieser Schule in eine Professorenstelle bewilligt. Ebenso hat er der Umgestaltung der 
mechanischen Abtheilung derselben in eine höhere Fachschule für Maschinenbau und Elektro- 
technik als Nebenanstalt der Kreisrealschule zugestimmt und die Mittel zur Umwandlung 
der Reallehrerstelle für die Maschinenkunde in eine Professorenstelle, sowie zur Errichtung 
einer neuen Lehrstelle zur Verfügung gestellt. 
Damit hat der Landrath die Bitte um einen Zuschuß für beide Anstalten verbunden. 
Wir genehmigen die gefaßten Beschlüsse, zu deren Vollzug das Staatsministerium des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten die weiteren Einleitungen treffen wird. Die 
Gewährung eines Zuschusses für beide Anstalten wird nach Maßgabe der vorhandenen 
Mittel erfolgen. 
4. Der Landrath hat die Mittel zur Anrechnung der in der Eigenschaft als Rektoren 
zurückgelegten Dienstjahre der Rektoren der Realschulen Aschaffenburg, Schweinfurt und 
Kissingen vom 1. Januar 1899 an, soweit sie vom Kreise aufzubringen sind, bewilligt 
Wir genehmigen diesen Beschluß. 
Sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die weiteren Anträge zu stellen sein. 
5. Dem Kreiswandergärtner Oekonomierath Schmitt hat der Landrath für den Fall 
der Dienstunfähigkeit eine jährliche persönliche Sustentation von 400 J aus Kreisfonds 
zugesichert. Auch diesem Beschlusse lassen Wir Unsere Genehmigung zu Theil werden. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
neuerlich Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner umsichtigen und ersprießlichen Förderung 
der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 10. April 1899. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
40“
	        
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