Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Nr. 8478. 
Abschied für den Landrath von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen in den 
Sitzungen vom 7. bis 19. November 1888. 
Im Mamen Seiner Moazjestät des Königs. 
Tlitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Negent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 7. bis 19. November 1898 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1897. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1897 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt, und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1899. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1899: 4324157. 70 J. wovon ein Steuerprozent auf 43 241 M. 57 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1899. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes für den Fall der Einführung einer Handels- 
abtheilung an der Realschule in Nördlingen und der Errichtung einer Reallehrerstelle für
	        
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