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9. Der Beschluß des Landrathes, der Genossenschaft für Entwässerung des Zusam—
Mertinger Rieds einen einmaligen Zuschuß von 1200 M. aus der allgemeinen Kreisreserve
zur Deckung der Kosten der Anlage zu gewähren, wird hiemit genehmigt.
10. Der Landrath hat in richtiger Würdigung der Bedeutung der Illerkorrektion die
Ausdehnung der bezüglichen Projektirungsarbeiten auf die oberste Strecke, vom Zusammenfluß
der Quellbäche bis zur Straßenbrücke Fischen-Au beschlossen. Gerne sprechen Wir dem
Landrathe hiefür Unsere Anerkennung aus.
11. Die vom Landrathe beschlossenen Zuschüsse zu Wildbachverbauungen, Damm= und
Korrektionsbauten genehmigen Wir mit dem Abmaße, daß die Gewährung der erbetenen
Zuschüsse aus Staatsfonds weiterer Würdigung vorbehalten bleibt.
12. Der Beschluß, bei den Hochwasserdammanlagen an der Donau zwischen Dillingen
und Donauwörth jene Einsparungen, über welche die Kreisgemeinde verfügen kann, den
betheiligten Gemeinden bei der Deckung der rückständigen Ausgaben zu Gute zu rechnen,
wird genehmigt.
13. In gleicher Weise ertheilen Wir dem Beschlusse des Landrathes, den Zuschuß an
den landwirthschaftlichen Kreisausschuß von 25000 auf 28000 -X mit der Bestimmung
zu erhöhen, daß wenigstens 3000 .X der kgl. Landgestütsverwaltung zur Prämiirung von
Privatbeschälern im Kreise zur Verfügung zu stellen sind, Unsere Genehmigung.
14. Schließlich genehmigen Wir unter Anerkennung der Fürsorge des Landrathes für
die Interessen des Verkehrs den Beschluß, die Position für Distriktsstraßen von 80 000
auf 90 000 JAX zu erhöhen.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir seiner
opferwilligen und ersprießlichen Förderung der Interessen des Kreises Unsere wohlgefällige
Anerkennung aus und versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade.
München, den 18. April 1899.
Luitpold,
Prinz von Layern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.