Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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13. 
Brandversicherungsanstalt. 
Die beiden Kammern des Landtages haben beschlossen, die Seitens der k. Staats- 
regierung erbetene Ermächtigung, 
daß aus dem Baarbestande des Vorschußfonds der Brandversicherungsanstalt 
ein Betrag bis zu 386 000 J zur Bestreitung der Kosten für Erweiterung 
des Amtsgebäudes der k. Versicherungskammer in München und für die Her- 
stellung zweier Dienstgebäude der k. Brandversicherungsinspektoren in Würzburg l 
und lI und Fürth in der XXIV. Finanzperiode entnommen werde, 
zu ertheilen. 
Dieser Beschluß hat, soweit erforderlich, Unsere Genehmigung erhalten und ist in 
Vollzug gesetzt worden. 
III. Abschnitt. 
A. 
Wünsche und Anträge zum Finanzgesetz und Budget 
und zwar: 
1. Hum Finanzgesetz und Zudget der XXll. Finanzperiode. 
8 14. 
Gelegentlich der Erörterung der Frage wegen Errichtung eines fünften humanistischen 
Gymnasiums in München haben die beiden Kammern des Landtages den übereinstimmenden 
Beschluß gefaßt: 
„es sei die k. Staatsregierung zu ersuchen, 
1) mit den Gemeindekollegien der k. Haupt= und Residenzstadt München 
zu dem Ende in Verhandlungen zu treten, daß ein Theil der restirenden 
Bau= und Einrichtungskosten des V. Gymnasiums aus städtischen 
Mitteln bereit gestellt werde, und 
2) daß bei künftigen Postulaten auf Neuerrichtung von Mittelschulen 
durch die von Seite der k. Staatsregierung zu pflegenden Vorver- 
handlungen eine entsprechende Beitragsleistung der betreffenden Städte 
ausgeworfen werde."“ 
Bezüglich des ersten Theiles dieses Beschlusses ist das Ergebniß den Kammern des 
Landtages bereits zur Kenntniß gebracht worden. Nach Maßgabe des zweiten Theiles des 
Beschlusses wird das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten künftighin bei den Verhandlungen über Neuerrichtung von Mittelschulen verfahren.
	        
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