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13.
Brandversicherungsanstalt.
Die beiden Kammern des Landtages haben beschlossen, die Seitens der k. Staats-
regierung erbetene Ermächtigung,
daß aus dem Baarbestande des Vorschußfonds der Brandversicherungsanstalt
ein Betrag bis zu 386 000 J zur Bestreitung der Kosten für Erweiterung
des Amtsgebäudes der k. Versicherungskammer in München und für die Her-
stellung zweier Dienstgebäude der k. Brandversicherungsinspektoren in Würzburg l
und lI und Fürth in der XXIV. Finanzperiode entnommen werde,
zu ertheilen.
Dieser Beschluß hat, soweit erforderlich, Unsere Genehmigung erhalten und ist in
Vollzug gesetzt worden.
III. Abschnitt.
A.
Wünsche und Anträge zum Finanzgesetz und Budget
und zwar:
1. Hum Finanzgesetz und Zudget der XXll. Finanzperiode.
8 14.
Gelegentlich der Erörterung der Frage wegen Errichtung eines fünften humanistischen
Gymnasiums in München haben die beiden Kammern des Landtages den übereinstimmenden
Beschluß gefaßt:
„es sei die k. Staatsregierung zu ersuchen,
1) mit den Gemeindekollegien der k. Haupt= und Residenzstadt München
zu dem Ende in Verhandlungen zu treten, daß ein Theil der restirenden
Bau= und Einrichtungskosten des V. Gymnasiums aus städtischen
Mitteln bereit gestellt werde, und
2) daß bei künftigen Postulaten auf Neuerrichtung von Mittelschulen
durch die von Seite der k. Staatsregierung zu pflegenden Vorver-
handlungen eine entsprechende Beitragsleistung der betreffenden Städte
ausgeworfen werde."“
Bezüglich des ersten Theiles dieses Beschlusses ist das Ergebniß den Kammern des
Landtages bereits zur Kenntniß gebracht worden. Nach Maßgabe des zweiten Theiles des
Beschlusses wird das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen-
heiten künftighin bei den Verhandlungen über Neuerrichtung von Mittelschulen verfahren.