Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Mit  großer  Befriedigung  blicken  Wir  auf  den  Verlauf  und  die  erfolgreichen  Ergebnisse
  der  XXXII.  Versammlung  des  Landtages  und  ist  es  Uns  ein  Herzensbedürfniß,  den
Lieben  und  Getreuen  Unsere  besondere  Anerkennung  hiedurch  auszusprechen.

Dank  der  günstigen  Finanzlage  konnten  ohne  Heranziehung  außerordentlicher  Deckungsmittel
  nicht  nur  die  naturgemäß  sich  steigernden  ordentlichen  Staatsbedürfnisse  befriedigt,
sondern  auch  eine  Reihe  außerordentlicher  wichtiger  und  unvermeidlicher  Staatsausgaben
bestritten  und  außerdem  erhebliche  Summen  zur  Abschreibung  gesetzlicher  Anlehen  kredite
verwendet  werden.

Ebenso  konnten  durch  die  bereitwillige  Mitwirkung  des  Landtages  die  Gehalts=  und
Pensionsverhältnisse  der  nichtpragmatischen  Staatsbeamten  und  Staatsbediensteten  einer  durchgreifenden
  Neugestaltung  und  wesentlichen  Verbesserung  unterzogen  werden.

Durch  die  Regelung  der  Bodenzinsfrage,  sowie  durch  die  Gesetzgebung  über  das  Gebühren=
  und  Steuerwesen  wurden  wichtige  Reformen  geschaffen,  mit  welchen  für  weite  Kreise
erhebliche  Erleichterungen  verknüpft  sind.

In  voller  Erkenntniß  der  Wichtigkeit  der  staatlichen  Verkehrsanstalten  sind  die  Kammern
des  Landtages  den  Kreditanforderungen  zur  Erhöhung  der  Leistungsfähigkeit  der  Staatseisenbahnen
  und  zum  Ausbaue  des  Lokalbahnnetzes  sowie  zur  Ausbreitung  und  Vervoll-=ständigung
  der  Post-,  Telegraphen=  und  Telephon-Einrichtungen  bereitwillig  entgegengekommen.

Der  Verwendung  reichlicher  Mittel  für  diese  Zwecke  steht  aber  auch  ein  erfrenlicher
Verkehrsaufschwung  gegenüber,  der  auf  dem  Gebiete  der  Eisenbahntarife  nicht  unbedeutende
Erleichterungen  für  Landwirthschaft,  Industrie  und  Gewerbe  des  Landes  gestattete.

Durch  die  großen  Gesetzgebungsarbeiten,  die  mit  der  Einführung  des  Bürgerlichen
Gesetzbuchs  zusammenhängen,  sind  für  den  Eintritt  des  bevorstehenden  bedeutsamen  Abschnitts
des  deutschen  Rechtslebens,  das  Inkrafttreten  eines  einheitlichen  deutschen  bürgerlichen  Rechtes,
die  erforderlichen  Vorbereitungen  getroffen  und  ist  zugleich  auf  den  der  Landesgesetzgebung
vorbehaltenen  Gebieten  des  bürgerlichen  Rechtes  die  seit  dem  Anfange  des  Jahrhunderts
angestrebte  Rechtseinheit  für  das  Königreich  hergestellt  und  das  Notariat  unter  Beibehaltung
der  bewährten  Grundlagen  seiner  bisherigen  Einrichtung  wesentlich  verbessert  worden.

Der  Landtag  hat  auch  während  seiner  letzten  Versammlung  der  Förderung  der  landwirthschaftlichen
  Interessen  seine  besondere  Aufmerksamkeit  gewidmet.  Die  reichlichen  Zuwendungen
  für  den  Ausbau  des  landwirthschaftlichen  Kredit=  und  Genossenschaftswesens
und  die  zu  diesem  Zwecke  errichteten  Anstalten,  dann  für  Hebung  der  Bodenkultur,  für
Förderung  der  Thierzucht  und  für  Weiterentwicklung  des  landwirthschaftlichen  Unterrichts,
sind  hervorragende  Beweise  dieser  Bestrebungen.

Die  beträchtlichen  Aufwendungen  von  Staatsmitteln,  insbesondere  für  die  zweite
bayerische  Landes-Industrie-,  Gewerbe=  und  Kunst-Ausstellung,  die  zweite  Kraft=  und