Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
Gesetz und Veruruungsgt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
„ 32. 
München, den 8. Juli 1899. 
  
IJnhalt: 
Röniglich Allerhöchste Verordnung vom 27. Juni 1899, Revision der organischen Bestimmungen für die 
technische Hochschule betreffend. 
  
  
  
Nr. 9982. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, Revision der organischen Bestimmungen für die 
technische Hochschule betreffend. 
Im Ramen Feiner Majestät des Rönigs. 
Tlitpol!. 
von Gottes Guaden Söniglicher Prinz von Hayern, 
Negent. 
Wir haben die organischen Bestimmungen für die technische Hochschule zu München 
vom 6. August 1877 in der durch die Allerhöchsten Entschließungen vom 18. Juni 1880 
und 16. Juli 1897 angeordneten Fassung einer Revision unterziehen lassen und haben 
hierauf der im Abdrucke beifolgenden Verfassung Unsere Genehmigung zu ertheuen geruht.
	        
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