Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

434 
Abdruck. 
Beschreibung 
auf Grund des Gesetzes vom 30. April 1874 (Reichsgesetzblatt S. 40) 
unterm 5. Januar 1899 neu ausgefertigten 
Reichskassenscheine zu Funfzig Mark. 
Die neuen Reichskassenscheine zu Funfzig Mark sind 10 cm hoch und 15 cm bereit, 
in bläulich-grünem Kupferstichdruck auf eigenartig geriffeltem Haufpapier hergestellt, welches 
als fortlaufendes Wasserzeichen eine von Lorbeerzweigen umgebene Kaiserkrone und auf dem 
linken Rande der Rückseite einen mit bunten (gelben, blauen, grünen und rothen) Pflanzen- 
fasern durchsetzten Streifen enthält. 
Die Vorderseite ist von einer etwa 4 mm breiten, abwechselnd aus Lorbeerzweigen 
und der Zahl 50 bestehenden Einfassung, welche oben in der Mitte durch das Wort 
REICHSKASSENSCHEIN unterbrochen ist, begrenzt. 
Auf der linken Hälfte der Vorderseite sitzt, mit einem Hermelinmantel bekleidet und 
das Haupt mit einer Kaiserkrone bedeckt, eine weibliche Gestalt auf einer mit Adler, Borte 
und dem Monogramm W verzierten steinernen Bank. In der linken Hand hält sie einen Palmen- 
zweig, während die rechte nach einem hinter ihr auf der Bank liegenden Schwerte greift. 
Zur Seite der Figur hängt an einer Eiche ein Schild mit dem deutschen Adler. 
Von der Eiche bis zum linken Rande der Einfassung ist ein Vorhang gezogen, auf welchem 
abwechselnd die Buchstaben V F und W angebracht sind. 
Zu Füßen der Gestalt, am Meeresstrande, befinden sich die Sinnbilder der Land- 
wirthschaft, des Handels, der Kunst, Wissenschaft und Industrie. 
Die rechte Hälfte der Vorderseite enthält unterhalb eines Eichenzweiges in deutschen 
Buchstaben die Aufschrift: 
  
Gesetz vom 30. April 1874. 
50 
Funfzig Mark. 
Berlin, den 5. Januar 1899. 
Reichsschuldenverwaltung 
v. HOoffnann Merleker Mücke 
Tielsch Lehnert Zwicker 
Unter der etwa 18 mm hohen Zahl 50 befindet sich das Wort MAR K in nur 
umrissenen Buchstaben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.