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Abdruck.
Beschreibung
auf Grund des Gesetzes vom 30. April 1874 (Reichsgesetzblatt S. 40)
unterm 5. Januar 1899 neu ausgefertigten
Reichskassenscheine zu Funfzig Mark.
Die neuen Reichskassenscheine zu Funfzig Mark sind 10 cm hoch und 15 cm bereit,
in bläulich-grünem Kupferstichdruck auf eigenartig geriffeltem Haufpapier hergestellt, welches
als fortlaufendes Wasserzeichen eine von Lorbeerzweigen umgebene Kaiserkrone und auf dem
linken Rande der Rückseite einen mit bunten (gelben, blauen, grünen und rothen) Pflanzen-
fasern durchsetzten Streifen enthält.
Die Vorderseite ist von einer etwa 4 mm breiten, abwechselnd aus Lorbeerzweigen
und der Zahl 50 bestehenden Einfassung, welche oben in der Mitte durch das Wort
REICHSKASSENSCHEIN unterbrochen ist, begrenzt.
Auf der linken Hälfte der Vorderseite sitzt, mit einem Hermelinmantel bekleidet und
das Haupt mit einer Kaiserkrone bedeckt, eine weibliche Gestalt auf einer mit Adler, Borte
und dem Monogramm W verzierten steinernen Bank. In der linken Hand hält sie einen Palmen-
zweig, während die rechte nach einem hinter ihr auf der Bank liegenden Schwerte greift.
Zur Seite der Figur hängt an einer Eiche ein Schild mit dem deutschen Adler.
Von der Eiche bis zum linken Rande der Einfassung ist ein Vorhang gezogen, auf welchem
abwechselnd die Buchstaben V F und W angebracht sind.
Zu Füßen der Gestalt, am Meeresstrande, befinden sich die Sinnbilder der Land-
wirthschaft, des Handels, der Kunst, Wissenschaft und Industrie.
Die rechte Hälfte der Vorderseite enthält unterhalb eines Eichenzweiges in deutschen
Buchstaben die Aufschrift:
Gesetz vom 30. April 1874.
50
Funfzig Mark.
Berlin, den 5. Januar 1899.
Reichsschuldenverwaltung
v. HOoffnann Merleker Mücke
Tielsch Lehnert Zwicker
Unter der etwa 18 mm hohen Zahl 50 befindet sich das Wort MAR K in nur
umrissenen Buchstaben.