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X. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Gumperda bei Kahla: fLateinlose Abtheilung
der Lehr= und Erziehungs-Anstalt
des Professors Dr. Siegfried
Schaffner.
XI. Herzogthum Anhalt.
Ballenstedt: Progymnasiale Abtheilung (Privat-Progymnasium
und Real-Abtheilung
des Privat-Instituts des
Professors Dr. Otto Wolterstorff.
XII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Keilhau: # Erziehungs-Anstalt des Professors
Dr. Johannes Barop.
XIII. Fürstenthum Waldeck.
XIV. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie.
Gera: Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule
(Handels-Akademie) unter
Leitung des Dr. Friedrich Claußen.
XV. Freie und Hausestadt Lübeck.,
Lübeck: #Privat-Realschule des Dr. G. A.
Reimann.
XVI. Freie Hausestadt Bremen.
Bremen: fPrivat-Realschule von C. W. Debbe.
XVII. Freie und Hausestadt Hamburg.
Hamburg: Schule des Dr. T. A. Bieber,
+Stiftungsschule von 1815 unter
Leitung des Dr. Oskar Dränert,
+Schule des Dr. A. Wichard Lange,
oSchule des Dr. Th. Wahnschaff,
1 Realschule der Talmud-Tora unter
Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt,
Pyrmont: Pädagogium des Dr Hermann Karl
Gotthilf Caspari (Progymnasial-Abtheilung
und #Realschul-Abtheilung
mit kaufmännischem Rechnen
und Unterricht in der Buchführung).
1)
1 Realschule des unter Leitung des
Direktors D. theol. J. Wichern
und des wissenschaftlichen Lehrers
Karl Harald von Dameck stehenden
Paulinums, Pensionat des Rauhen
Hauses.
Lehranstalten im Auslande.
Constantinopel: 1# Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hans
Karl Schwatlo.-)
Berlin, den 27. Juni 1899.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Woedtke.
1) Mit rückwirken der Kraft bis zum Michaelistermin 1898.
2) Mit rückwirken der Kraft für die im Juni 1898 abgehaltene Reifeprüfung.
rechtigung hat vorläufig nur bis zum Ostertermin 1901 einschließlich Geltung.
fähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen
Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von Aufsichtswegen genehmigt ist.
Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Theilen derselben sind unstatthaft.-Die
Verleihung der Be-Die
Anstalt darf Be-