Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

W 41. 
Straße und Haus-Nr. 
Besitzer 
Wohnung des Besitzers 
2) Die Gattung der Erwerbsmittel ist in Spalte 4 summarisch anzuführen. 
Betrag ist nicht erforderlich. 
3) Spalte 5 ist für die Angabe 
für die Einkommensteuer-Anlage im Jahre 
anstalten, soferne sie kein selb 
Vorbemerkungen. 
1) In diese Liste sind einzutragen alle Hausbewohner (auch die vorübergehend abwesenden) ausgenommen 
a) Kinder und sonstige Familienangehörige, welche kein selbständiges Einkommen haben, 
b) Unteroffiziere und Gemeine des aktiven Soldatenstandes und der Gendarmerie, 
c) Pfleglinge in Heil-, wersorgungs- Correktions-Anstalten, sowie Zöglinge in Schul= und Bildungs- 
tändiges Einkommen haben, 
Beilage III. 
d) dem Hausstande angehörige Dienstboten, deren Verdienst einschließlich des Geldwerthes der Natural- 
bezüge sich nicht mehr als auf 750 4+4 im Jahre beläuft. 
und Schlafstelleninhaber fallen nicht hierunter) bestimmt. 
4) Jeder Haushaltungsvorstand hat die auf seinen Hausstand bezüglichen Angaben mit Namensunterschrift 
u bestätigen. 
5) Verwesert der Haushaltungsvorstand die Einträge oder ist derselbe hieran behindert, so hat der Haus- 
besitzer (oder dessen Stellvertreter) dieselben nach eigener Kenntniß zu machen und die Weigerung bezw. den 
Behinderungsgrund in der Rubrik „Bemerkungen“ zu erwähnen. 
6) Der Hausbesitzer (oder dessen Stellvertreter) hat diese Liste bis zum vorgeschriebenen Tag an die Gemeinde- 
behörde oder die von dieser bezeichnete Person oder Stelle gelangen zu lassen. 
7) Die Versäumung dieser Frist zieht eine Ordnungsstrafe bis zu hundert Mark nach sich. Gleicher 
Strafe unterliegen Haushaltungsvorstände, welche dem Hausbesitzer die erforderlichen Aufschlüsse nicht 
oder nicht rechtzeitig ertheilen. 
8) Die Vollständigkeit des Personaleintrages, sowie die Richtigkeit des Miethbetrages ist vom Hausbesitzer 
(oder dessen Stellvertreter) am Schlusse der Liste zu bestätigen. 
Probe-Eintrag: 
Eine Angabe über den 
der Jahresmiethe der zur Miethe wohnenden Parteien (die Aftermiether 
  
Stand, Gewerbe 2c. (Bei 
Gattung der 
  
  
  
  
Ehefrau Anna 
Auerer Karl 
Fuchs Ambros (Aftermiether) 
ferner (Schlafstelleninhaber) 
Arnold Georg 
Frühauf Bartholom. 
  
Wäscherin 
Schneldergeselle 
Buchhalter bei Bankier Friedr. 
uhmann, Neustraße Nr. 
5/|II dahier. 
Fabrikarbeiter in d. Maschinen- 
Herie von M. Zehnder, Alt- 
raße Nr. 81 dahier. 
Lokalhausirer mit Cigarren 
  
Arbeitslohn 
Salair 
Arbeitslohn 
gewerbl. Hausirverdlenst 
  
Q„ .... . Unterschrift der 
Abtheilung « user-THISZJZZLTFFHIZMFTZCErwerbsmitteh Betrag Haushaltungs- 
und Vor= und Familien= ediensteten, we 
Stockwerk Namen bei einem nicht im nämlichen aus welchen die der vorstände, dann 
der B Hause wohnenden Geschästs. Bewohner ihren Jahres- etwaige Bemerk- 
des er ewohner herrn bedienstet sind, ist die Unt · 
.-- erhalt miethe ungen derselben und 
Hauses Wohnung des Geschäftsherrn , 
anzugeben) bestreiten der Hausbesitzer 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
aupt-Geb. part. — — — — Läden. 
Haupt-Geb. Schmid Anton mit Ehefrau! kal. Notar Einkommen aus Notariat — Schmid, k. Notar. 
I. Stock und Kindern und Hausbesitz 
Haas Ludwig Natariakestribent und Haus- Einkoammen aus nebigen — 
verwalter edienstungen 
Haupt-Geb. Brown George Minenbesitzer Einkommen aus Kapitalien 1300 K. Brown Georgze. 
II. Stock rechts u. amerikan. Minenbesitz 
Smith John Diener Dienstlohn — — 
Haupt-Geb. Krohmann Karl Privatier — 1300 .A 3. 3. ins Ausland verreist; 
II. Stock links Ermerbsterhälne nbe- 
annt. mid. 
Haupt-Geb. — — — — dermal. unbewohnt. 
III. Stock rechts 
—— NReher Fridolin und dessen Schneidermeister serwerbche Einkommen 1000.4 Fridolin Neher. 
  
 
	        
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