Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
Bezeichnung der Gewerbe 
3 
5 
(btheilung 
Laufende 
V 
Tarifs 
Normalanlage 
  
Nummer 
b 
  
M 
Betriebsanlage 
und 
Bemerkungen 
  
Mühlen zum Mahlen von Mehl, 
Gries, Grütze und Graupen, 
dann zum Schroten von Getreide 
und Malz, und zwar: 
a) Mühlen mit einem Vermahl- 
ungsquantum bis zu jährlich 
2000 Centner .. 
b) Mühlen mit einem Vermahl— 
ungsquantum bis zu jährlich 
20 000 Centner 
c) Mühlen mit einem größeren 
Vermahlungsquantum 
F### 
  
  
  
140 
  
  
  
  
  
  
80 
  
150 
  
250 
  
Die Anzahl der jährlich zu Mehl ver- 
arbeiteten Centner Getreide hat als An- 
haltspunkt in der Weise zu dienen, daß 
unter Freilassung von 600 Centner für 
je weitere 50 Centner der Betrag von 
10 & in Berechnung gebracht wird. Ze 
3 Centner zu Schrot verarbeitetes Ge— 
treide oder Malz werden gleich einem zu 
Ueil verarbeiteten Centner Getreide ge- 
zählt. 
Die Anzahl der jährlich zu Mehl ver- 
arbeiteten Centner Getreide hat als An- 
haltspunkt in der Weise zu dienen, daß 
unter Freilassung von 1400 Centner für 
jee weitere 50 Centner der Betrag von 
15 Pfennig in Berechnung gebracht wird. 
Im Uebrigen wie vor. 
Die Anzahl der jährlich zu Mehl ver- 
arbeiteten Centner Getreide hat als An- 
haltspunkt in der Weise zu dienen. daß 
a) bis zu 20000 Centner für je 100 Centner 
der Betrag von 30 J, 
für je 100 Ctr. 
b) über der Betrag von: 
20000 — 40000 Ctr. — 4 40 
c) 10000 — 70000 „ 
(10 70000 — 100000 
c) 100000 — 130000 
f) 130000 — 160000 
8) 160000 — 200000 „ 
¾ 200000 — 250000 „ 
i) 250000— 1000000 
5 1000000— 1500000 
1) 1500000 ...,,. 
in Berechnung ebracht wird; der höhere 
Satz bezieht sich immer nur auf das 
Quantum, welches über die vorherige Höchst- 
ziffer geht. 
Im lUlebrigen wie vor. 
□ 
rrnmm– 
81S8 1S
	        
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