Inhaltsverzeichnis : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

 

Requisitionen  —  die  bei  selbigen  in  Polizeistrafsachen  erwachsenen  Kosten.
Reserve,  s.  Militärpflicht.

Reseroisten,  s.  Unterstützung  2rc.

Reuth,  Station,  an  der  Sächsisch-  Baherischen  Staatseisenbahn  —  deren  Er—

weiterung

Revidirte  Strafprozehordnung  fir  das  wr  2  henn  2

dazu
—  Inhaltsverzeichniß  dazu
Verordnung  zu  deren  Publication
—  Verordnung,  die  Vorschriften  berselben  über  sagfreijerechende  Erkenntnisse
  betr.
—.  tritt  mit  dem  1.  December  1868  in  Kraft

—  Ausführungsverordnung  dazu

Revidirtes  Strafgesetzbuch  für  das  Königreich  Sachsen

–—

—

—.

—  Inhaltsverzeichniß  daut
—  Allerhöchste  Verordnung  über  dessen  Publication  und  einige  Erläuterungen

  zweier  damit  in  Verbindung  stehender  Geses  auch  den

Erlaß  einiger  polizeilichen  Bestimmungen  betr.

—  Ausführungsverordnung  dazu

Revision  der  Apotheken  —  dieselbe  erstreckt  sich  auch  u  die  borhandenen  Medicinalgewichte

  und  Medicinalwaagen

der  ärztlichen  Hausapotheken

Rinderpest  —  Aufhebung  der  wegen  derselben  i  in  Schlesien  elasfenen  Einfuhrverbote



das  gegen  Mäbren  bestandene,  Ein-  und  Durchfuhroerbot  wird  aufgehoben


das  Einbringen.  oon  Rindvieh  der  Steppenragen  ist  zum  Schutze
gegen  dieselbe,  soviel  Niederösterreich  betrifft,  noch  ferner  verboten
Desinfection  der  zu  Viehtransporten  benutzten  Eisenbahnwagen  zu
Verhütung  derselben

die  zu  Abwehr  derselben  getroffene  Bestimmung,  daß  thierische  Rohproducte
  über  die  Grenze  von  Böhmen  und  Bayern  nur  gegen  obrigkeitliche
  Ursprungs=  und  Gesundheitszeugnisse  eingelassen  werden  dürfen,
wird  aufgehoben

Gesetz  wegen  Verhütung  und  Tilgung  derselben  und  die  dabei,  sowie
in  anderen  Seuchenfällen  vorkommenden  Entschädigungen

die  Einfuhr  des  mittelst  Eisenbahn  transportirten  Rindviehs  aus
Bayern  und  den  Deutsch-Oesterreichischen  Ländern  nach  Sachsen  ohne
Beibringung  von  n  Ursprungs—  und  Gesundheitszeugnissen  ist  wieder
gestattet

 

Tag.
29.  Dec.

19.  Sept.

26.  Oct.

.Nov.

12.  Dec.

1.  Oct.

1.  Oct.
12.  Dec.
8.  Febr.
18.  Aug.
9.  März
1.  April
1.  April

3.  April

25.  April

30.  April

2.  Juni

II.
1426

II.
891
II.

II.
1207

II.
903  fg.
II.

169
J.
515  fg.
J.
191
J.
232
J.
232
J.
232  fg.

J.
263  fg.

67  11ö

I.
310  fg.

 

Abth.  u.  Seite.

1036  fg.
II.
1194  fg.
II.

1031  fg.

1008  fg.

1392  fg.
1

 

 

 

Paragraph.

I—XIV
1  u.  2

1  —27

1—375

1—XIX

1—27

13

1  —  11

1—27