Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
glat 
    
sehz- und Verordnungs- 
für das 
FKönigreich Bayern. 
  
12. 
München, den 18. März 1899. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 6. März 1899, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisenfonds, dann des 
Invaliden= und des Militär-Milden-Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1897/98 betreffend. — Bekannt- 
machung vom 14. März 1899, das Depositenwesen bei den Gerichten in Fürth betreffend. — Hofdienst-Nach- 
richten. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der Adels- 
Martikel des Königreiches. 
— ———9ö 
— 
Nr. 917 J.A. 
  
  
Bekanntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisenfonds, dann des 
Invaliden= und des Militär-Milden-Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1897/98 betreffend. 
K. Kriegsministerium. 
Im NMamen Seiner Mazjestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königsreichs Bayern Ver- 
weser, haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über den Vermögensstand des Militär- 
Wittwen= und Waisenfonds, dann des Invaliden= und des Militär-Milden-Stiftungsfonds 
für das Etatsjahr 1897/98 Vortrag erstattet worden war, Allerhöchst zu genehmigen 
geruht, daß die Resultate des Vermögensstandes der bezeichneten Fonds durch das Gesetz- 
und Verordnungsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
München, den 6. März 1899. 
rhr. vu. Asch.
	        
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