Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

5. 
  
  
  
  
  
87 
Aulage III. 
**T 
Signal-Ordnung 
für die Bodenseeschifffahrt. 
I. Nebelfignale. 
Sind von den Dampfsschiffen stets mit der Dreiklangpfeife zu geben. 
7 # Name und Bedeutung Art und Weise B d aual 
4 des Signals der Signalisirung antwortung des Signals 
O 
Mebelsignal Ist von jedem Schiff mit 
der Dampfschiffe im See In der, ie rerlang seinem Erkennungssignal zu 
12, Ziffer 1a). Zwischenpausen! beantworten. 
2a. Erkennungssignal u 00 00 
der Dampschiffe auf Kurs= Dreimal in der Minute zwei 
fahrten mit geraden Kurs- kurze rasch aufeinanderfolgende 
nummern"?) 
. Pfiffe. »« 
(§12-Ztsseklei)s Ist von jedem Schiff mit 
— —sseinem Erkennungssignal zu 
2. Deßgleichen 000 o00 000 beantworten. 
mit ungeraden Kursnummern"“) Dreimal in der Minute drei 
G 12, Ziffer le.). kurze rasch aufinandertolgende 
fiffe. 
  
  
  
  
  
  
  
  
*) Es haben gerade Nummern die Fahrten: 
u. Bregenz—Konstanz direkt, 
u. Bregenz—Lindau—Friedrichshafen— Meersburg— Konstanz, 
Konsracg—Romanshorn- Rorschach —Bregenz, 
Ludwigshafen—Meersburg— Konstanz, 
Alle übrigen Fahrten vom schweizerischen und österreichischen nach dem gegenüberliegenden 
deutschen Ufer. 
*“) Es haben ungerade Nummern die Fahrten: 
. Konstanz—Bregenz direkt, 
. Konstanz—Meersburg—Friedrichshafen—Lindau—Bregenz, 
. Bkegenz—Rotfchach—Romanshorn—Konstanz, 
.Konstanz—Meetöburg—-Ludwigöhafen, 
Alle übrigen Fahrten vom deutschen nach dem gegenüberliegenden schweizerischen und öster- 
reichischen Ufer. 
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